fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Stamm von Arbeitswilligen und anstelligen Arbeitern herausgebildet 
zu haben. Diese Arbeiter haben in Würdigung der geordneten und 
guten Verhältnisse des hiesigen Bezirks sich oft dahin geäußert, daß sie 
nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen und die Betriebs 
führer gebeten, auch nach dem Kriege auf der Zeche in Arbeit bleiben 
zu dürfen. 
Daß die Behauptung, durch die Beschäftigung der Ausländer 
würde die Sicherheit der einheimischen Arbeiter gefährdet, zu Unrecht 
erhoben wird, beweist die Tatsache, daß bisher noch kein Unfall, selbst 
nicht leichterer Art, zu unserer Kenntnis gekommen ist, der durch 
mangelnde Sachkenntnis der Ausländer hervorgerufen wäre. Mit 
Arbeiten, wodurch die Sicherheit und das Leben der Mitarbeiter ge 
fährdet werden könnten, werden die Ausländer nicht beschäftigt. Da 
60 Prozent der Russisch-Polen deutsch sprechen und teilweise auch 
deutsch lesen können, so können sich diese mit den Bergpolizei- und 
Unfallverhütungsvorschriften vertraut machen. Denen, die dazu nicht 
imstande sind, sind auf den meisten Zechen durch Dolmetscher die ein 
schlägigen Betriebsbestimmungen vorgelesen worden, auf manchen 
Zechen sind sie durch praktischen Unterricht über Tage in dem Erkennen 
der Schlagwetter und der Handhabung der Sicherheiislampe unter 
richtet worden; auf den schlagwetter- und kohlenstaubgefährlichen 
Gruben des Reviers Hamm erhalten sie nur elektrische Lampen. Auf 
allen Zechen sind die Aufsichtsbeamten angewiesen, bei ihren Befah 
rungen die Ausländer über die Gefahren des Bergbaues aufzuklären.. 
Vor allem wird durch geeignete Zusammensetzung der Kameradschaften 
dafür Sorge getragen, daß- den verhältnismäßig wenigen nicht deutsch 
sprechenden Arbeitern Kameraden zugewiesen werden, die durch Be 
herrschung beider Sprachen in der Lage sind, ihnen die erforderlichen 
Anweisungen zum eigenen sowie zum Schutze anderer zu geben. 
Alle diese Maßnahmen sind u. E. für die Sicherheit der Belegschaft 
ausreichend. Vor allem erscheint uns die Bekanntmachung der berg 
polizeilichen Verfügungen in den fremden Sprachen wenig Zweck zu 
haben. Denn diejenigen Arbeiter, die kein Deutsch verstehen und nicht 
lesen können, sind fast durchweg Analphabeten, so daß ihnen trotz des 
Anschlags der Bekanntmachung in ihrer Sprache diese mündlich mit 
geteilt werden müßte. 
Als Unterlagen für die Verträge, unter denen die Arbeiter aus 
den besetzten Gebieten angeworben sind, dienen die Vordrucke der deut 
schen Arbeiterzentrale in Berlin, des Arbeitsamts beim Kaiserlichen 
Polizeipräsidium in Lodz und Warschau und die Arbeitsvermittelungs 
kommission beim Rate der Stadt Czenstochau. Die Verträge, die ver 
schiedenen Wortlaut haben, entsprechen den ministeriellen Vorschriften. 
Da sie den oben genannten Behörden vorgelegt werden müssen, so ist 
für die Rechtmätzigkeit der Vertragsbestimmungen bereits eine gewisse 
Gewähr gegeben. Wie die zahlreichen, den Berichten der Revier-
	        
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