Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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beamten  beigefügten  Verträge  zeigen,  lassen  sie  die  nötige  Klarheit
nicht  vermissen.  Vor  allem  steht  auch  in  ihnen,  daß  der  Angeworbene
zum  Bergbau  herangezogen  wird.  Härten  zeigen  sie  in  keiner  Weise.
In  vielen  Verträgen  sind  außer  den  Anwerbungsbedingungen  besondere
Arbeitsbestimmungen  nicht  enthalten  und  es  gilt  für  die  Ausländer  im
übrigen  wie  für  die  freien  Arbeiter  die  Arbeitsordnung.
Die  soziale  Versicherung  der  fremden  Arbeiter  wird  in  der  gleichen
Weise  wie  bei  den  freien  Bergarbeitern  gehandhabt.  Sie  sind  mit  Ausnahme ­
  der  ans  Zeche  Glückaussegen  den  Anforderungen  des  Knappschaftsstatuts ­
  nicht  entsprechenden  Arbeiter,  die  bei  der  Tiefbauberufsgenossenschaft ­
  angemeldet  sind,  gegen  Unfall  bei  der  Knappschaftsberufsgenossenschaft ­
  versichert.  Soweit  es  der  gesundheitliche  Zustand
gestattet,  sind  sie  Mitglieder  der  Kranken-  und  Pensionskasse  des
Knappschaftsvereins.  Diejenigen  Leute,  die  den  Ausnahmebestimmungen ­
  der  Knappschaft  nicht  entsprechen,  werden  nur  unter  Befreiung
von  der  Krankenversicherungspflicht  beschäftigt,  d.  h.,  bei  etwa  vorkommenden ­
  Krankheitsfällen  trägt  der  Armenverband  oder,  wie  in  den
meisten  Fällen  geschieht,  die  Zeche  die  Kosten  des  Heilverfahrens.
Eine  Zeche  hat  diesen  Teil  der  Ausländer  durch  eine  Mittelsperson
bei  der  Ortskrankenkasse  versichert.
Die  Kriegsgefangenen  müssen  nach  den  Vorschriften  der  Militärbehörde ­
  unter  Tage  arbeiten,  soweit  sie  vom  Arzt  als  tauglich  dazu  erklärt ­
  sind.  Weigern  sie  sich  und  tritt  trotz  Anwendung  der  Haftstrafe
keine  Aenderung  ein,  so  werden  sie  wieder  abtransportiert.  Von  einer
zwangsweisen  Anhaltung  der  Kriegsgefangenen  zur  Arbeit  kann  keine
Rede  sein.  Ebensowenig  wird  den  russisch-polnischen  Arbeitern,  die
nicht  unter  Tage  arbeiten  wollen,  gegenüber  ein  Zwang  zur  Einfahrt
ausgeübt.  Soweit  es  tunlich  ist,  werden  diejenigen  Arbeiter,  welche
nicht  in  der  Grube  arbeiten  wollen,  über  Tage  beschäftigt.  Jedoch
macht  sich  in  der  letzten  Zeit,  nachdem  die  Furcht  vor  dem  ungewohnten
unterirdischen  Betrieb  überwunden  ist,  bemerkbar,  daß  zahlreiche  Arbeiter ­
  die  Grubenarbeit  der  Tagesbeschüftigung  der  kürzeren  Arbeitszeit ­
  und  des  höheren  Verdienstes  wegen  vorziehen.
Biele  Bergrevierbeamte  versprechen  sich  von  der  Maßnahme  Vorteil, ­
  daß  den  russisch-polnischen  Arbeitern  allgemein  erlaubt  würde,
ihre  Familien  nachkommen  zu  lassen;  manche  Zechen  wollen  gute  Erfahrungen ­
  damit  gemacht  haben.  Wenn  auch  dieser  Vorschlag  nicht
zurückzuweisen  ist,  so  liegt  doch  u.  E.  der  Hauptgrund  zu  der  öfter  hervorgetretenen ­
  Unlust,  im  hiesigen  Bezirk  zu  bleiben,  in  den  von  der  Regierung ­
  angeordneten  Wzügen  vom  Lohn  für  den  Unterhalt  der  in  der
Heimat  zurückgebliebenen  Angehörigen.  Wir  erblicken  in  der  Art  und
Weise,  wie  heute  die  Familienunterstützung  prozentual  vom  Lohn  erhoben ­
  wird,  eine  Härte.  In  der  Tat  verbleiben  verschiedenen  Leuten  nach
Abzug  dieser  Summe  und  des  Betrags  für  die  Beköstigung  und  Unterkunft ­
  nicht  mehr  viel  für  die  persönlichen  Bedürfnisse  übrig.  Daß  die
            
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