121
beamten beigefügten Verträge zeigen, lassen sie die nötige Klarheit
nicht vermissen. Vor allem steht auch in ihnen, daß der Angeworbene
zum Bergbau herangezogen wird. Härten zeigen sie in keiner Weise.
In vielen Verträgen sind außer den Anwerbungsbedingungen besondere
Arbeitsbestimmungen nicht enthalten und es gilt für die Ausländer im
übrigen wie für die freien Arbeiter die Arbeitsordnung.
Die soziale Versicherung der fremden Arbeiter wird in der gleichen
Weise wie bei den freien Bergarbeitern gehandhabt. Sie sind mit Ausnahme
der ans Zeche Glückaussegen den Anforderungen des Knappschaftsstatuts
nicht entsprechenden Arbeiter, die bei der Tiefbauberufsgenossenschaft
angemeldet sind, gegen Unfall bei der Knappschaftsberufsgenossenschaft
versichert. Soweit es der gesundheitliche Zustand
gestattet, sind sie Mitglieder der Kranken- und Pensionskasse des
Knappschaftsvereins. Diejenigen Leute, die den Ausnahmebestimmungen
der Knappschaft nicht entsprechen, werden nur unter Befreiung
von der Krankenversicherungspflicht beschäftigt, d. h., bei etwa vorkommenden
Krankheitsfällen trägt der Armenverband oder, wie in den
meisten Fällen geschieht, die Zeche die Kosten des Heilverfahrens.
Eine Zeche hat diesen Teil der Ausländer durch eine Mittelsperson
bei der Ortskrankenkasse versichert.
Die Kriegsgefangenen müssen nach den Vorschriften der Militärbehörde
unter Tage arbeiten, soweit sie vom Arzt als tauglich dazu erklärt
sind. Weigern sie sich und tritt trotz Anwendung der Haftstrafe
keine Aenderung ein, so werden sie wieder abtransportiert. Von einer
zwangsweisen Anhaltung der Kriegsgefangenen zur Arbeit kann keine
Rede sein. Ebensowenig wird den russisch-polnischen Arbeitern, die
nicht unter Tage arbeiten wollen, gegenüber ein Zwang zur Einfahrt
ausgeübt. Soweit es tunlich ist, werden diejenigen Arbeiter, welche
nicht in der Grube arbeiten wollen, über Tage beschäftigt. Jedoch
macht sich in der letzten Zeit, nachdem die Furcht vor dem ungewohnten
unterirdischen Betrieb überwunden ist, bemerkbar, daß zahlreiche Arbeiter
die Grubenarbeit der Tagesbeschüftigung der kürzeren Arbeitszeit
und des höheren Verdienstes wegen vorziehen.
Biele Bergrevierbeamte versprechen sich von der Maßnahme Vorteil,
daß den russisch-polnischen Arbeitern allgemein erlaubt würde,
ihre Familien nachkommen zu lassen; manche Zechen wollen gute Erfahrungen
damit gemacht haben. Wenn auch dieser Vorschlag nicht
zurückzuweisen ist, so liegt doch u. E. der Hauptgrund zu der öfter hervorgetretenen
Unlust, im hiesigen Bezirk zu bleiben, in den von der Regierung
angeordneten Wzügen vom Lohn für den Unterhalt der in der
Heimat zurückgebliebenen Angehörigen. Wir erblicken in der Art und
Weise, wie heute die Familienunterstützung prozentual vom Lohn erhoben
wird, eine Härte. In der Tat verbleiben verschiedenen Leuten nach
Abzug dieser Summe und des Betrags für die Beköstigung und Unterkunft
nicht mehr viel für die persönlichen Bedürfnisse übrig. Daß die