1‘ Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan.
Gefangenen, 123 an der Zahl, sind jetzt freigelassen, und jeder von ihnen
erzählt, welche Qualen er ausgestanden hat.
Der Großteil der politischen Gefangenen wird wie gewöhnliche Ver-
brecher gefoltert und oft erfolgen die Verurteilungen ohne Gerichtsunter-
suchung. Das Urteil wird von der Gendarmerie auf Grund der sogenannten
„Ausnahmegesetze‘“ gefällt.
Eine individuelle Freiheit gibt es in Korea nicht. Der private Brief-
wechsel wird zensuriert und die Wohnhäuser werden zu jeder Zeit mit einer
schändlichen Brutalität durchsucht. Die Koreaner haben kein Recht, frei
umzusiedeln ; sie müssen den Behörden ihren neuen Wohnort und den Grund
ihrer Umsiedlung angeben. So vermehrt sich die Zahl der Gefangenen von
Jahr zu Jahr. Dies zeigt nachfolgende offizielle Statistik zur Genüge:
1911 8 oa 16807
19: 19 499
1913 Sa 8 „21846
1914 A Se 24.434
1915 ; . 27255
1916 32 836
Die Erziehung.
Die allgemeine Tendenz der in Korea angewandten Erziehungsmethode
ist folgende: die Koreaner sollen unwissend bleiben und nicht zu sehr ge-
schult werden — man spricht nur formell von der Ausbildung der Koreaner.
Folgende Fälle beweisen dies. Im offiziellen Jahrbuch für 1917 wird die
Anzahl der öffentlichen Schulen für Koreaner mit 526 angegeben, d. h. eine
Schule auf 31 650 Einwohner (die koreanische Bevölkerung betrug in jener
Zeit 16 648 129), während die Anzahl der Schulen, die für die Japaner
bestimmt sind, 367 beträgt, d. h. auf je 874 japanische Ansiedler eine.
(Die Zahl der Japaner in Korea betrug damals 320 938.) Hier die detail-
lierte Statistik.
Koreanische Schulen:
44x Vorschulen . . mit 81 845 Schülern
7 Mittelschulen 7 791 e
74 Elementarschulen für Landwirtschaft, Handel
und Industrie „22.0 A 20200
I medizinische Hochschule .. AB 253
ı Juristische 5 a 138 En
1 Industrieschule . ZT 282 5
I Forsischule .. . | - 72 N
Insgesamt 526 Schulen mit 86 410 Schülern.
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