Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

     
   
  
  
     
  
   
    
      
  
Revision. 
Die Bestimmung des Artikels 7, Absatz 5, des Entwurfes der 
Fabrikinspektoren betreffend die Revision der Fabrikordnung war 
schon im geltenden Gesetze vorgesehen: 
„Wenn sich bei der Anwendung der Fabrikordnung Uebel- 
stände ergeben, so kann die Kantonsregierung die Revision 
derselben anordnen.“ 
Es dürfte zweckmässig sein, diese Bestimmung auch auf Art.34. 
die Spezialreglemente auszudehnen und für deren Revision das 
gleiche Verfahren vorzuschreiben, wie für den Erlass. Unser 
Antrag lautet: 
Ergeben. sich. Dei. der. Anwendung der. Fabrik- 
ordnung oder der Spezialreglemente Uebelstände, 
So kann die Kantonsregierung deren Revision an- 
ordnen... Dabei.ist das.in den Artikeln 32 und 33 
vorgeschriebene Verfahren zu beobachten. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.