Contents : Die Volkswirthschaftslehre

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§  157.  Arbeitslohn.
wahrscheinliche  mittlere  Dauer  dieser  Arbeitsfähigkeit  ist  jedoch
selbst  wieder  je  nach  dein  Einflüsse  der  Arbeit  auf  die  körperliche
und  geistige  Gesundheit,  je  nach  der  Größe  der  mit  der  Arbeits-Verrichtung
  verbundenen  körperlichen  Gefährdungen  re.  eine  sehr
ungleich  lange.  Mögen  nun  noch  so  vielerlei  Ncbenumstände
dazu  beitragen,  daß  gerade  diese  Verhältnisse  gewöhnlich  nicht
absonderlich  scharf  berücksichtigt  werden,  so  muß  doch  immerhin
schließlich  auch  der  Lohn  steigen,  wenn  sich,  z.  B.  in  Folge
gesteigerter  Anforderungen  an  Ausbildung  und  Tüchtigkeit  der
Arbeiter  oder  späteren  Znbrotekommens  die  behufs  Vorbereitung
für  einen  bestimmten  Beruf  aufzuwendenden  Kosten  wesentlich
erhöhen,  da  sonst  unausbleiblich  das  bisherige  Arbeitsangebot
nach  und  nach  und  zwar  um  so  eher  abnehmen  müßte,  je  wirthschaftlich
  einsichtiger  die  Menschen  in  Bezug  auf  die  Berufswahl
geworden  sind.
Die  Ausdehnung  der  Zwischenzeiten,  innerhalb  derer  der
Arbeiter  nichts  verdienen  kann,  ist  abhängig  von  der  Anzahl  der
üblichen  Feiertage  (der  kirchlichen  Festtage  re.)  und  der  Dauer
der  täglichen  Arbeitszeit,  ferner  von  der  Art  der  Arbeit  selbst
und  der  Beschaffenheit  der  Arbeitsgelegenheit.  Für  die  Tage,  an
denen  mit  der  Arbeit  gefeiert  wird,  muß  der  Unterhaltsbedarf
und  die  Vergütung  für  die  Erwerbungskosten  der  Leistungsfähigkeit ­
  während  der  Arbeitstage  mitverdient  werden.  Je  kürzer
die  tägliche  Arbeitszeit  ist,  um  so  größer  werden  die  antheiligen
Productionskosten  jeder  stündlichen  Arbeitsleistung,  insofern  nicht,
was  bis  einem  gewissen  Grade  der  Fall  ist,  bei  Verkürzung  dieser
Zeitdauer  eine  Verminderung  der  Tagesleistung'  deshalb  nicht
eintritt,  weil  alsdann  emsiger,  flotter  und  unausgesetzter  fortgearbeitet ­
  zu  werden  vermag,  als  es  bei  längerer  Fortsetzung  des
Tagwerks  thunlich  wäre.  Manche  Arbeiten,  z.  B.  gewisse  geistige
Arbeiten,  künstlerische  Leistungen  re.,  können  nur  bei  dafür  günstiger
Stimmung  oder  wenigstens  nicht  in  beliebiger  Dauer  und  Häufigkeit ­
  seitens  des  Arbeitenden  verrichtet  werden.  Andere  Arbeiten,
z.  B.  diejenigen  der  Baugewerke,  sind  auf  gewisse  Jahreszeiten
beschränkt.  Noch  andere,  an  sich  ganz  unentbehrliche  Arbeiten
werden  sehr  ungleichmäßig  gebraucht.  So  sind  z.  B.  die  Produktionskosten ­
  jeder  einzelnen  Verrichtung  eines  Kofferträgers,
Fremdenführers,  Droschkenfuhrwerks  re.  unter  übrigens  gleichen
Umständen  sehr  ungleich  groß,  je  nachdem  die  betreffenden  Dienstleistungen ­
  häufiger  oder  seltener  in  Anspruch  genommen  werden.
            
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