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Die zollbegünstigte Einfuhr der Union aus
Frankreich betrug mithin
1902: rund 6 Mill.DolL, 1903: rund 6 Mill. Doll.;
die aus Deutschland
1902: i 2 / 3 Mill. Doll., 1903: i3/ 4 Mill. Doll.
Weder die Franzosen noch die Italiener noch
die Portugiesen gewähren den Amerikanern ihren
ganzen Konventional- (Minimal-) Tarif, wie wir dies
tun, sondern alle nur einen Teil desselben; sie erhalten
aber dafür die gleichen Konzessionen, wie sie
uns werden; zum Teil (Portugal) sogar noch mehr.
Es wird Aufgabe der deutschen Reichsregierung
bei der demnächst vorzunehmenden Neuregelung
unserer Beziehungen zur Union sein,
dieses Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung
abzuschaffen. Wir werden eine Grundlage
suchen müssen, um ein annäherndes Gleichgewicht
der Konzessionen herzustellen. Das Abkommen
von 1900 kann unmöglich dauernd als „Basis voller
Gegenseitigkeit“ gelten, auf der, wie der Herr
Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 22. Januar
1902 erklärte, wir in handelspolitischen Dingen
mit der Union verkehren wollen.
Keine der für den Handelsverkehr mit der
UniQn geltenden Abmachungen bietet eine Grundlage,
die in der bisherigen Gestalt unsern handelspolitischen
Beziehungen weiterhin unterlegt werden
kann. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, mit
den alten Verträgen entweder reinen Tisch zu
machen oder durch Änderung der Verträge die
neue Grundlage zu schaffen, auf welcher der
Güteraustausch zwischen den beiden Nationen vorteilhafter
als gegenwärtig sich vollziehen kann.
II.
Wir haben im vorstehenden die Gründe dargelegt,
die eine Lösung, bezw. Änderung der
zwischen der Union und dem Deutschen Reiche
sowie verschiedenen seiner Gliedstaaten bisher
bestehenden handelspolitischen Abmachungen angezeigt
erscheinen lassen. Wir wenden uns nunmehr
der Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten
einer Neuordnung unserer Vertragsbeziehungen
zur Union zu.
A.
In erster Linie werden wir einen größeren
Tarifvertrag mit der Union zustande zu bringen
bemüht sein müssen. Fraglich aber erscheint es,
ob die Union auf einen Vorschlag dieser Art eingehen
wird.
Die Befugnisse der amerikanischen Regierung,
mitfremden Staaten handelspolitische Abm achungen
zu treffen, sind im Dingleytarifgesetz genau umschrieben.
Die weitestgehende Vollmacht war die,