Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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garantierte, als sie irgend einem anderen Staat ge 
währt war. Keiner der an den Reziprozitäts 
abkommen der Union aus den Jahren 1891/2 Be 
teiligten konnte sagen, er habe einen unbedingten 
Meistbegünstigungsanspruch gegen die Union. Noch 
weniger aber konnte einer dieser zehn Staaten sagen, 
er habe vertraglich zugesichert erhalten, daß kein 
Staat bei seiner Einfuhr in die Union besser be 
handelt werden dürfe als er selbst. Denn Hawai 
hatte, wie schon erwähnt, 15 Jahre früher im 
Vertragswege die Zollfreiheit für viel mehr Artikel 
erhalten als irgend ein anderer der Reziprozitäts 
staaten aus den Jahren 1891/2.*) 
b) Im Jahre 1898 begann die Union neue Rezi 
prozitätsverträge abzuschließen. Sie ließ Frankreich 
(30. Mai 1898), Portugal (22. Mai 1899), Italien 
(30. Juli 1900) und Deutschland (10. Juli 1900) gegen 
über die erste Möglichkeit der Sekt. III des Tarif 
gesetzes praktisch werden und versprach diesen 
Staaten, ihren Weinen, Branntweinen und Kunst 
werken einige Tarifermäßigungen zukommen zu 
lassen. Die Staaten gingen darauf ein — in 
verschiedener Weise. Frankreich, Portugal 
und Italien gewährten Teile ihres Minimal- 
tarifes, Deutschland aber gab (nicht wort-, 
wohl aber sinngemäß) den ganzen Konventional 
tarif. 
Zu gleicher Zeit versuchte die Union Verträge 
mit Westindien zu schließen. Hatte sie den Euro 
päern gegenüber die Sektion III praktisch werden 
lassen, ihnen Zollermäßigungen auf Weine usw. 
gegeben, so gedachte sie den westindischen Inseln 
gegenüber mit Sektion IV zu operieren. Sie ver 
einbarte Reziprozitätsabkommen mit 
Großbritannien vom 16. Juni 1899 (betr. Bar 
bados), 
Großbritannien vom 18. Juli 1899 (betr. Brit. 
Guiana), 
Großbritannien vom 21. Juli 1899 (betr. die 
Caicos-Inseln), 
Großbritannien vom 22. Juli 1899 (betr. Jamaika), 
Großbritannien vom 24. Juli 1899 (betr. Bermuda). 
Diesen Inseln sicherte die Union eine 12'/p/o 
Zollreduktion für Zucker und Melasse, 
frische Früchte und Gemüse, bezw. Zoll 
freiheit für rohe Schwämme und Salz zu, 
wofür die Produkte der Union z. T. ganz bedeu 
tender Zollermäßigungen in Britisch-Westindien 
teilhaftig werden sollten. 
Alle diese Abkommen, wie auch das mit 
Argentinien vom 10. Juli 1899, welches dem 
argentinischen Zucker eine Zollreduktion von 20°/ 0 
*) Für Deutschland kam speziell in betracht, daß Hawai 
außer für Zucker sich der Zollfreiheit auch erfreute für »rice, 
seeds, plants, shrubs or trees.«
	        
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