292 Eisenbahn-Signalwesen: Stellwerke.
zeigt die Einrichtung für Doppeldrahtzug. Da bei jeder Hebelbewegung (von oben nach
unten und umgekehrt) ein Zug auf die Weichenzungen oder den Signalflügel ausgeübt
werden muß — die Stellung mit einer Drahtleitung ist ihrer geringen Zuverlässigkeit
wegen seit Jahren verlassen — so sind zwei Leitungen aus 5 mm dickem, verzinktem Stahldraht
vorhanden. Sie sind der größeren Biegsamkeit wegen an den Rollen durch Drahtseile
ersetzt, deren freies Ende am Umfang der Stellrollen befestigt ist. Der Hebel nach
Abb. 300 ist mit letzteren durch eine Federkuppelung verbunden. Diese überträgt beim
Umlegen des Hebels die Stellkraft auf die Drahtleitungen und damit auf die Weichenoder
Signal-Stellvorrichtung. Wird die Weiche „aufgeschnitten" (S. 305), so löst sich
die Kuppelung und die Seilrollen verdrehen sich gegen den seststebenden Hebel. Dem
Stellwerkswärter wird dieser Vorgang durch Verdrehen
einer farbigen Scheibe oder dergleichen sichtbar
gemacht.
Eine Zerstörung des Hebels kann durch das Ausschneiden
nicht erfolgen, es zerreißt nur ein Bleisiegel
(p in Abb. 300), an welchem der Aufsicht führende
Beamte etwaige Aufschncidungen nachträglich noch
erkennt, falls der Stellwärter solche nicht gemeldet
hat. Der Hebel der aufgeschnittenen Weiche läßt
sich mittels eines Stellschlüssels leicht wieder in Ordnung
bringen.
Jeder Stellwerkhebel kann zweierlei Stellungen
einnehmen, entsprechend der zweifachen Lage der
Weichenzungen und der Signalflügel (vergl. Lage A
u. B in Abb. 300). Die Hebel sind nebeneinander
in einer Reihe angeordnet, bei ganz großen Stellwerken
auch wohl in zwei Reihen, und sind auf beiden
Seiten durch Nummern und Buchstaben derart bezeichnet,
daß die Anschriften in beiden Endstellungen
der Hebel deutlich lesbar sind. Signal- und Weichenhebel
sind je für sich gruppenweise zusammengefaßt.
Sie sind klar voneinander unterschieden, sei es durch
Anschriften, Form oder grellen Farbenanstrich. Jeder
Signalhebel trägt gewöhnlich auch die Nummern
aller derjenigen Weichenhebel, die von ihm in ihrer
Bewegung abhängig sind, die, wie weiter unten er
örtert, alle zuvor gezogen werden müssen, ehe durch
ihn der Flügel auf „Fahrt" gestellt werden kann.
Dieselben Zeichen gibt auch ein im Weichentnrm
aufgehängter Gleisplau der Station wieder, in
welchem die Weichen und Signale in gleicher Weise
fortlaufend numeriert sind. Nach der für jede Station bestehenden Fahrordnung sind den ankommenden
und abgehenden Zügen die zu benutzenden Gleise genau vorgeschrieben; es sind
dieses die sogenannten Hauptgleise. Für das Zusammensetzen und Ausstellen der Züge,
für die Rangierbewegungeu, die Überführungen der Wagen nach und von dem Güterschuppen
u. s. w. dienen besondere Nebengleise, deren Benutzung ebenfalls in der Fahrordnung
festgesetzt ist. Haupt- und Nebengleise stehen durch Weichen miteinander in Verbindung
(vergl. Abb. 307). Um nun einen Zug sicher durch seine ihm vorgeschriebene
Gleisstraße zu leiten, kommt es nicht nur darauf au, daß für ihn die Ein- und Durchfahrtsweichen
richtig stehen, sondern daß auch alle „feindlichen" Weichen, d. h. solche, die aus einem
Nachbargleise Fahrzeuge nach der genannten Fahrstraße durchlassen können, von dieser letzteren
abweisend gestellt sind. Auch etwaige Sicherheitsweichen (Abb. 149) müssen ablveisende
Stellung zeigen. Keinerlei Fahrzeuge können alsdann dem Zuggleis Gefahr bringen.
Wie oben erwähnt, werden Ein- und Ausfahrtsgleise durch Mastensignale gesichert.
Damit nun Irrtümer ausgeschlossen werden, muß das Stellwerk folgende fünf Be-299.
Englischer SteUwrrkhelirl
mit Ncrschlutzvorrichtnng.