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Mit Zollzuschlägen auf nur fünf Posten hätte
die Union drei Viertel der Einfuhr aus der Schweiz
getroffen. Der Zollkrieg wäre hier für die Union
leicht und wirksam durchzuführen gewesen. Er
wäre vermutlich für die Schweiz viel schmerzhafter
gewesen als für die Union; die Schweiz hätte die
Schlacht verloren, was für sie um so empfindlicher
hätte sein müssen, als die Ausfuhr nach den Ver
einigten Staaten IO—l4°/o der Gesamtausfuhr der
Schweiz ausmacht und manche Plätze sozusagen aus
schließlich für Amerika (und Großbritannien) a'rbeiten.
Trotzdem hat die Union von Maßregeln gegen
die Schweiz abgesehen, weil eben das Vorgehen
der Schweiz nach ihrer eigenen Auffassung nur
korrekt war. Sie würde auch unser Vorgehen
korrekt finden müssen.
2. Wie die Union die Staaten verschieden be
handelt, wird sie auch von ihnen differenziert und
findet das durchaus natürlich. Amerikanische Er
zeugnisse werden z. B. in Spanien auf der ganzen
Linie schlechter behandelt als die Produkte anderer
Länder, zum Teil auch in Portugal, ferner in
Frankreich und Italien. In keinem dieser vier
Staaten ist die Union im Genüsse des vollen Kon
ventionaltarifes.
3. Wenn häufig gesagt wird, eine so große Nation
wie die Vereinigten Staaten dürfe sich nicht
differenzieren lassen, so geht die Hinfälligkeit
dieses Standpunktes aus der eben erwähnten Tat
sache, daß die Union in ganz Westeuropa diffe
renziert wird, weder in Portugal, noch Spanien
noch Italien, noch Frankreich sich der Minimal
sätze erfreut, wohl mit genügender Deutlichkeit
hervor. Nicht weniger wird sie aber durch folgenden
Vorgang bewiesen.
Als die Union in Ausführung des Tarif
gesetzes vom Jahre 1897 (und auf Deutschlands
Vorstellungen hin) auf russischen Zucker wie auf
jeden Prämienzucker den im amerikanischen
Tarifgesetz vorgeschriebenen Zollzuschlag legte,
antwortete Rußland mit einem Zuschlag von
30 % auf wichtige Einfuhrwaren amerikanischer
Provenienz, d. i. mit einer Maßregel, die weit
über das hinausging, Was Amerika gegen Rußland
getan hatte. Trotzdem hielt sich die Union von
Repressalien fern.
4. Wenn ein so großer Staat wie die Union
nicht differenziert werden darf, wenn ein derartiges
Vorgehen als handelspolitischer Affront gilt, dann
ist es auch ein handelspolitischer Affront von seiten
der Union Deutschland gegenüber, wenn diese seit
fast 30 Jahren den deutschen Zucker differenziert.
Von 1875—1891 ging hawaischer Zucker zollfrei
in die Union ein, deutscher mußte Zoll bezahlen;
desgleichen von 1894—19OO. Seit 1903 wird unser
Produkt wieder zugunsten von Kuba differenziert.