Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Mit Zollzuschlägen auf nur fünf Posten hätte 
die Union drei Viertel der Einfuhr aus der Schweiz 
getroffen. Der Zollkrieg wäre hier für die Union 
leicht und wirksam durchzuführen gewesen. Er 
wäre vermutlich für die Schweiz viel schmerzhafter 
gewesen als für die Union; die Schweiz hätte die 
Schlacht verloren, was für sie um so empfindlicher 
hätte sein müssen, als die Ausfuhr nach den Ver 
einigten Staaten IO—l4°/o der Gesamtausfuhr der 
Schweiz ausmacht und manche Plätze sozusagen aus 
schließlich für Amerika (und Großbritannien) a'rbeiten. 
Trotzdem hat die Union von Maßregeln gegen 
die Schweiz abgesehen, weil eben das Vorgehen 
der Schweiz nach ihrer eigenen Auffassung nur 
korrekt war. Sie würde auch unser Vorgehen 
korrekt finden müssen. 
2. Wie die Union die Staaten verschieden be 
handelt, wird sie auch von ihnen differenziert und 
findet das durchaus natürlich. Amerikanische Er 
zeugnisse werden z. B. in Spanien auf der ganzen 
Linie schlechter behandelt als die Produkte anderer 
Länder, zum Teil auch in Portugal, ferner in 
Frankreich und Italien. In keinem dieser vier 
Staaten ist die Union im Genüsse des vollen Kon 
ventionaltarifes. 
3. Wenn häufig gesagt wird, eine so große Nation 
wie die Vereinigten Staaten dürfe sich nicht 
differenzieren lassen, so geht die Hinfälligkeit 
dieses Standpunktes aus der eben erwähnten Tat 
sache, daß die Union in ganz Westeuropa diffe 
renziert wird, weder in Portugal, noch Spanien 
noch Italien, noch Frankreich sich der Minimal 
sätze erfreut, wohl mit genügender Deutlichkeit 
hervor. Nicht weniger wird sie aber durch folgenden 
Vorgang bewiesen. 
Als die Union in Ausführung des Tarif 
gesetzes vom Jahre 1897 (und auf Deutschlands 
Vorstellungen hin) auf russischen Zucker wie auf 
jeden Prämienzucker den im amerikanischen 
Tarifgesetz vorgeschriebenen Zollzuschlag legte, 
antwortete Rußland mit einem Zuschlag von 
30 % auf wichtige Einfuhrwaren amerikanischer 
Provenienz, d. i. mit einer Maßregel, die weit 
über das hinausging, Was Amerika gegen Rußland 
getan hatte. Trotzdem hielt sich die Union von 
Repressalien fern. 
4. Wenn ein so großer Staat wie die Union 
nicht differenziert werden darf, wenn ein derartiges 
Vorgehen als handelspolitischer Affront gilt, dann 
ist es auch ein handelspolitischer Affront von seiten 
der Union Deutschland gegenüber, wenn diese seit 
fast 30 Jahren den deutschen Zucker differenziert. 
Von 1875—1891 ging hawaischer Zucker zollfrei 
in die Union ein, deutscher mußte Zoll bezahlen; 
desgleichen von 1894—19OO. Seit 1903 wird unser 
Produkt wieder zugunsten von Kuba differenziert.
	        
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