Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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leglichen Grund für seine Zollpolitik gegenüber 
Amerika.« 1 ) 
»Von den großen Tageszeitungen neigen die 
Blätter, die seit Jahr und Tag für Tarifreformen ein- 
treten, der Annahme zu, die Kündigung des Handels 
vertrags seitens Deutschlands werde eine Ermäßigung 
der amerikanischen Hochschutzzölle zur unumgäng 
lichen Folge haben. 1 ) Die »Tribüne«, deren Be 
sitzer der neue amerikanische Botschafter in London, 
Mr. Whitelaw Reid, ist und deren Ausführungen dem 
nach ein gewisses offizielles Gewicht zukommt, sagt, 
die Hochschutzzollelemente müßten auch einmal Be 
sonnenheit annehmen.« 3) 
Daß eine teilweise Differenzierung der ameri 
kanischen Produkte in Deutschland erfolgen muß, 
wenn die Union uns nicht genug entgegen kommt, 
nur auf der Basis von Sect. III verhandelt, ist 
unseres Erachtens unausbleiblich. Ebenso fest 
aber steht es u. E. auch, daß sich daraus keinerlei 
Zollkonflikt ergibt, sonst müßte Amerika nach allen 
Seiten hin Zollkonflikte haben oder solche ins 
Werk setzen. Wir stellen fest, daß die Union 
differenziert wird: 
1. In Canada zu gunsten Großbritanniens. 
Man hat dort vor kurzem sogar ein speziell gegen 
die Einfuhr aus der Union gerichtetes Antidumping 
gesetz erlassen. 
2. In Spanien, und 
3. in der Schweiz unterliegt die gesamte 
Einfuhr aus Amerika dem Generaltarif. (S. An 
merkung auf S. 29.) Beide Staaten haben keinerlei 
Vereinbarung bezüglich der Zölle mit der Union 
laufen. 
4. In Italien, 
5. in Frankreich, 
6. in Portugal genießen nur gewisse Artikel 
eine Zollermäßigung, im übrigen wird die Union 
differenziert. 
7. In Rußland wird auf die ganze Einfuhr 
aus den Vereinigten Staaten der Generaltarif (für 
Eisenwaren und Maschinen mit einem Zuschlag 
von 30°/ 0 ) angewendet. 
Mit Ausnahme von Kuba zahlen weiter die 
Waren aus der Union auch in allen Ländern der 
neuen Welt den Generaltarif. 
Die Union wird nicht differenziert in Eng 
land — dort kann sie heute noch nicht differen 
ziert werden —, in Belgien — dieses generalisiert 
>) Kölnische Zeitung vom 10. Mai 1905. 
2 ) Wenn die New Yorker Staatszeitung mangels des Zu 
standekommens eines Handelsvertrages einen Zollkrieg als bevor 
stehend ansieht, so ist es interessant festzustellen, daß amerika 
nische Zeitungen hervorheben, man könne keine Gegenmaßregeln 
gegen Deutschland ergreifen, ohne sie auch Frankreich gegen 
über anzuwenden, [weil Amerika auch dort differenziert wird; 
desgleichen in Rußland, Spanien, Italien und Portugal], 
3) Berliner Börsencourier vom 13. Mai 1905.
	        
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