Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Welt oft ausgeht. Sie betritt mit einem Wiener Schriftsteller einen 
Tanzsaal, in dem sich die Demimonde Wiens einer ausgelassenen, 
alkoholdurchhauchten Lustigkeit hingibt. In der Atmosphäre schwül 
heißer Sinnlichkeit spürte die „Verlorene", wie sie in ihrem Tage 
buche schreibt, etwas in sich, was sie nicht anders als etwas „Heimat 
liches" bezeichnen kann. „Das Gefühl meiner Zugehörigkeit zu 
dieser Welt machte sich in mir bemerkbar und verursachte mir eher 
eine Art Wohlbefinden denn Unbehagen. Ich glaube wirklich, wer 
einmal diese Luft atmete, dem setzen sich ihre Bazillen ins Blut wie 
eine Krankheit, die niemals ausheilt, die immer wieder heraus 
bricht." 
Und doch auch diese „Verlorene" hat nach einer rettung- 
verheitzendcn Stimme gelauscht und gelauscht, die sie aus dem 
Straßenkote empor zu einer neuen ehrlichen Existenz rief. „Ich 
kenne jetzt," so schreibt sie einmal in ihrem Tagebuche, „unendlich 
viele, die nur von der Preisgabe ihres Körpers leben, denn ich weiß 
ganz sicher und bestimmt, daß sich unter Hundert keine fünf be 
finden, die nicht mit beiden Händen zugriffen, wenn sich ihnen eine 
Gelegenheit zur Rückkehr in geordnete Verhältnisse böte. Und mit 
recht weist die „Verlorene" bei all dem aufdringlichen Rummel der 
Wohltütigkeitsbazare und Humanitätstänzchen der Satten auf die 
spärlichen Strahlen wirklicher werktätiger Nächstenliebe hin, die in 
die äußerlich wohl mit frischen Farben zurechtgcschminkte aber 
innerlich so düstere Welt der Prostitution fallen. „Wie manche," 
so ruft sie aus, „würde sich gern „retten" lassen. Freilich nicht durch 
Besserungsanstalten und Stadtmissionen, immer von oben herab, 
von dem Kirchturm her überlegenen Moral: „Ich danke dir Gott, 
daß ich nicht bin wie andere -— -—" und so weiter. 
Viele, viele Dirnen schreien heute aus tiefster Not nach Rettung, 
aber ihre Stimmen dringen nicht bis in die Säle der gesetzgebenden 
Versammlungen, der staatlichen und kommunalen Verwaltungs 
körperschaften. 
Nach wenigen Unglücklichen greift heute erst der Arm des 
Gesetzes. 
Durch das preußische Fürsorge-Erzichungsgesctz öffnen sich in 
vielen Fällen den jugendlichen Prostituierten unter 18 Jahren die 
Pforten der Fürsorge-Erziehungsanstalten. Am 11. September 1802 
erließ der preußische Minister des Innern über die sittenpolizeilichc 
Kontrolle und die Fürsorge-Erziehung der sich prostituierenden 
Minderjährigen folgende Verordnung: 1. Machen sich minderjährige 
weibliche Personen der gewerbsmäßigen Unzucht verdächtig, so ist an 
die Eltern oder die Vormünder die Aufforderung zu richten, dem 
unsittlichen Treiben Einhalt zu tun. 2. Bleibt diese Aufforderung 
erfolglos, so ist bei Minderjährigen unter 18 Jahren auf Grund des 
Gesetzes vom 2: Juli 1900 der Antrag auf Fürsorge-Erziehung durch 
die dazu berechtigten und verpflichteten Behörden (8 4 des Gesetzes) 
zu stellen. Die sittenpolizeiliche Kontrolle darf erst angewendet
	        
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