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Welt oft ausgeht. Sie betritt mit einem Wiener Schriftsteller einen
Tanzsaal, in dem sich die Demimonde Wiens einer ausgelassenen,
alkoholdurchhauchten Lustigkeit hingibt. In der Atmosphäre schwül
heißer Sinnlichkeit spürte die „Verlorene", wie sie in ihrem Tage
buche schreibt, etwas in sich, was sie nicht anders als etwas „Heimat
liches" bezeichnen kann. „Das Gefühl meiner Zugehörigkeit zu
dieser Welt machte sich in mir bemerkbar und verursachte mir eher
eine Art Wohlbefinden denn Unbehagen. Ich glaube wirklich, wer
einmal diese Luft atmete, dem setzen sich ihre Bazillen ins Blut wie
eine Krankheit, die niemals ausheilt, die immer wieder heraus
bricht."
Und doch auch diese „Verlorene" hat nach einer rettung-
verheitzendcn Stimme gelauscht und gelauscht, die sie aus dem
Straßenkote empor zu einer neuen ehrlichen Existenz rief. „Ich
kenne jetzt," so schreibt sie einmal in ihrem Tagebuche, „unendlich
viele, die nur von der Preisgabe ihres Körpers leben, denn ich weiß
ganz sicher und bestimmt, daß sich unter Hundert keine fünf be
finden, die nicht mit beiden Händen zugriffen, wenn sich ihnen eine
Gelegenheit zur Rückkehr in geordnete Verhältnisse böte. Und mit
recht weist die „Verlorene" bei all dem aufdringlichen Rummel der
Wohltütigkeitsbazare und Humanitätstänzchen der Satten auf die
spärlichen Strahlen wirklicher werktätiger Nächstenliebe hin, die in
die äußerlich wohl mit frischen Farben zurechtgcschminkte aber
innerlich so düstere Welt der Prostitution fallen. „Wie manche,"
so ruft sie aus, „würde sich gern „retten" lassen. Freilich nicht durch
Besserungsanstalten und Stadtmissionen, immer von oben herab,
von dem Kirchturm her überlegenen Moral: „Ich danke dir Gott,
daß ich nicht bin wie andere -— -—" und so weiter.
Viele, viele Dirnen schreien heute aus tiefster Not nach Rettung,
aber ihre Stimmen dringen nicht bis in die Säle der gesetzgebenden
Versammlungen, der staatlichen und kommunalen Verwaltungs
körperschaften.
Nach wenigen Unglücklichen greift heute erst der Arm des
Gesetzes.
Durch das preußische Fürsorge-Erzichungsgesctz öffnen sich in
vielen Fällen den jugendlichen Prostituierten unter 18 Jahren die
Pforten der Fürsorge-Erziehungsanstalten. Am 11. September 1802
erließ der preußische Minister des Innern über die sittenpolizeilichc
Kontrolle und die Fürsorge-Erziehung der sich prostituierenden
Minderjährigen folgende Verordnung: 1. Machen sich minderjährige
weibliche Personen der gewerbsmäßigen Unzucht verdächtig, so ist an
die Eltern oder die Vormünder die Aufforderung zu richten, dem
unsittlichen Treiben Einhalt zu tun. 2. Bleibt diese Aufforderung
erfolglos, so ist bei Minderjährigen unter 18 Jahren auf Grund des
Gesetzes vom 2: Juli 1900 der Antrag auf Fürsorge-Erziehung durch
die dazu berechtigten und verpflichteten Behörden (8 4 des Gesetzes)
zu stellen. Die sittenpolizeiliche Kontrolle darf erst angewendet