Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Welt  oft  ausgeht.  Sie  betritt  mit  einem  Wiener  Schriftsteller  einen
Tanzsaal,  in  dem  sich  die  Demimonde  Wiens  einer  ausgelassenen,
alkoholdurchhauchten  Lustigkeit  hingibt.  In  der  Atmosphäre  schwülheißer ­
  Sinnlichkeit  spürte  die  „Verlorene",  wie  sie  in  ihrem  Tagebuche ­
  schreibt,  etwas  in  sich,  was  sie  nicht  anders  als  etwas  „Heimatliches" ­
  bezeichnen  kann.  „Das  Gefühl  meiner  Zugehörigkeit  zu
dieser  Welt  machte  sich  in  mir  bemerkbar  und  verursachte  mir  eher
eine  Art  Wohlbefinden  denn  Unbehagen.  Ich  glaube  wirklich,  wer
einmal  diese  Luft  atmete,  dem  setzen  sich  ihre  Bazillen  ins  Blut  wie
eine  Krankheit,  die  niemals  ausheilt,  die  immer  wieder  herausbricht." ­

Und  doch  auch  diese  „Verlorene"  hat  nach  einer  rettungverheitzendcn
  Stimme  gelauscht  und  gelauscht,  die  sie  aus  dem
Straßenkote  empor  zu  einer  neuen  ehrlichen  Existenz  rief.  „Ich
kenne  jetzt,"  so  schreibt  sie  einmal  in  ihrem  Tagebuche,  „unendlich
viele,  die  nur  von  der  Preisgabe  ihres  Körpers  leben,  denn  ich  weiß
ganz  sicher  und  bestimmt,  daß  sich  unter  Hundert  keine  fünf  befinden, ­
  die  nicht  mit  beiden  Händen  zugriffen,  wenn  sich  ihnen  eine
Gelegenheit  zur  Rückkehr  in  geordnete  Verhältnisse  böte.  Und  mit
recht  weist  die  „Verlorene"  bei  all  dem  aufdringlichen  Rummel  der
Wohltütigkeitsbazare  und  Humanitätstänzchen  der  Satten  auf  die
spärlichen  Strahlen  wirklicher  werktätiger  Nächstenliebe  hin,  die  in
die  äußerlich  wohl  mit  frischen  Farben  zurechtgcschminkte  aber
innerlich  so  düstere  Welt  der  Prostitution  fallen.  „Wie  manche,"
so  ruft  sie  aus,  „würde  sich  gern  „retten"  lassen.  Freilich  nicht  durch
Besserungsanstalten  und  Stadtmissionen,  immer  von  oben  herab,
von  dem  Kirchturm  her  überlegenen  Moral:  „Ich  danke  dir  Gott,
daß  ich  nicht  bin  wie  andere  -—  -—"  und  so  weiter.
Viele,  viele  Dirnen  schreien  heute  aus  tiefster  Not  nach  Rettung,
aber  ihre  Stimmen  dringen  nicht  bis  in  die  Säle  der  gesetzgebenden
Versammlungen,  der  staatlichen  und  kommunalen  Verwaltungskörperschaften. ­

Nach  wenigen  Unglücklichen  greift  heute  erst  der  Arm  des
Gesetzes.
Durch  das  preußische  Fürsorge-Erzichungsgesctz  öffnen  sich  in
vielen  Fällen  den  jugendlichen  Prostituierten  unter  18  Jahren  die
Pforten  der  Fürsorge-Erziehungsanstalten.  Am  11.  September  1802
erließ  der  preußische  Minister  des  Innern  über  die  sittenpolizeilichc
Kontrolle  und  die  Fürsorge-Erziehung  der  sich  prostituierenden
Minderjährigen  folgende  Verordnung:  1.  Machen  sich  minderjährige
weibliche  Personen  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  verdächtig,  so  ist  an
die  Eltern  oder  die  Vormünder  die  Aufforderung  zu  richten,  dem
unsittlichen  Treiben  Einhalt  zu  tun.  2.  Bleibt  diese  Aufforderung
erfolglos,  so  ist  bei  Minderjährigen  unter  18  Jahren  auf  Grund  des
Gesetzes  vom  2:  Juli  1900  der  Antrag  auf  Fürsorge-Erziehung  durch
die  dazu  berechtigten  und  verpflichteten  Behörden  (8  4  des  Gesetzes)
zu  stellen.  Die  sittenpolizeiliche  Kontrolle  darf  erst  angewendet
            
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