Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

und  sich  hierbei  eine  geschlechtliche  Ansteckung  zugezogen  haben,
sittcnpolizeilich  kontrolliert  werden.
In  Mannheim  werden  Frauenspersonen  unter  anderem  der
sittenpolizeilichen  Aufsicht  unterworfen:  „wegen  sonstiger  erwiesener
Tatsachen,  insbesondere  deshalb,  weil  sie  wegen  syphilitischer  Erkrankungen ­
  behandelt  worden  sind,  einen  redlichen  Erwerb  nicht
nachzuweisen  vermögen  und  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  als
dringend  verdächtig  erscheinen"  In  Gera  werden  der  Ausübung
der  gewerbsmäßigen  Unzucht  verdächtige  oder  überführte  Personen
in  die  Kontrolliste  eingetragen.
Bis  tief  in  die  extrem  konservativen  Pastorenkreise  hinein  hat
man  heute  erkannt,  welche  geradezu  ungeheuerliche  Machtfülle  der
Staat  in  die  Hände  untergeordneter  Polizeiverwaltungen  durch
seine  sittenpolizeilichen  Verordnungen  legte,  und  welche  existenzvernichtenden
  Folgen  die  Zwangseinschreibung  der  „prostitutionsverdächtigcn"
  Frauen  unter  Umständen  nach  sich  ziehen  kann.
In  den  Konferenzen  der  deutschen  Sittlichkeitsvereine  zogen
charakteristischerweise  wiederholt  Pastoren  und  Juristen  gegen  die
sittenpolizeiliche  Kontrolle  zu  Felde.
Auf  der  „Allgemeinen  Konferenz  der  deutschen  Sittlichkeitsvereine" ­
  zu  Frankfurt  a.  M.  1893  führte  nach  dem  „Reichsboten"
der  Landesgerichtsrat  Schmölder  unter  anderem  aus:  „Die  Zwangseinschrcibung
  ist  auch  ungesetzlich.  Die  unglaublichsten  Uebergriffe
ereignen  sich  dabei.  Ein  praktischer  Fall:  Die  Wäscherin  N.  N.
steht  im  (unbegründeten)  Verdacht  des  unzüchtigen  Verkehrs,  weil
sie  abends  mit  Soldaten  verkehrt.  Sie  wird  eingeschrieben.  Sie
muß  ihre  Wohnung  deshalb  aufgeben.  Ihr  Eindruck  vor  Gericht
ist  der  eines  ordentlichen  Mädchens.  Nach  drei  Monaten  war  sie
eine  ausgesprochene  Dirne.  Das  Verwaltungsstreitverfahren,  an
das  die  Verletzte  sich  hätte  klammern  können,  ist  für  solche  Wesen
ein  unbekannter  Begriff.  Eine  frühere  Dirne  hatte  eine  ehrliche
Dienststelle.  Nach  zwei  Jahren  wurde  sie  von  einem  Schutzmann
auf  der  Straße  in  Köln  erkannt  und  wieder  zur  Einschreibung  gezwungen, ­
  in  Untersuchungshaft  genommen.  Sie  ist  noch  nicht  von
der  Dirnenliste  gestrichen!"
Mit  flammender  Entrüstung  ging  der  Pastor  Jsermeher  nach
dem  „Reichsboten"  gegen  die  Schäden  der  Sittenkontrolle  vor:  „Seit
zehn  Jahren,"  sagt  er,  „habe  ich  in  der  Korrektionsanstalt  zu  Hildesheim ­
  1500  bis  2000  Dirnen  behandelt.  Sie  sagten  mir  alle,  daß
sie  durch  die  Polizei  gezwungen  worden,  wieder  ihr  unzüchtiges  Gewerbe ­
  zu  treiben.  Ich  glaubte  es  nicht,  mutzte  mich  davon  überzeugen. ­
  Sie  werden  immer  wieder  unter  Kontrolle  gestellt,  auch
wenn  sie  ein  ganzes  Jahr  in  dem  von  mir  gestifteten  Asyl  gewesen
waren.  Sie  werden  aus  dem  Dienst  geholt  (Ruf:  schrecklich!).  Auf
meine  Reklamation  wurde  ich  auf  der  Polizei  verhöhnt!  Es  ist  alles
vergeblich!  Es  ist  eine  Schmach  und  Schande,  die  auf  den  Unglück-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.