Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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machen.  Dem  gegnerischen  Verteidiger  genügte  die  Auskunft  völlig.
Eine  andere  Zeugin  erklärt,  D.  habe  ihr,  nachdem  er  sie  verführt,
ein  Kleid  und  ein  Portemonnaie  mit  16  Mark  gestohlen.  Eine
andere  wieder  sagt  aus,  daß  D.  ihr  und  anderen  die  Ehe  versprochen
habe,  trotzdem  er  verheiratet  gewesen  sei.  Wegen  Körperverletzung,
Nötigung  usw.  erhält  D.  drei  Monate  Gefängnis.
Gerade  wie  sich  bei  dem  Kampfe  gegen  sogenannte  staatsfeindliche ­
  Elemente  ein  verbrecherisches  Spitzeltum  an  die  Sohlen  der
politischen  Polizei  hängt,  so  klammert  sich  oft  an  die  Sittenpolizei  bei
ihrem  Vorgehen  gegen  die  Prostitution  ein  kupplerisches  Denunziantentum. ­
  /
Von  Zeit  zu  Zeit  füllen  sich  immer  wieder  unsere  großen  Tageszeitungen ­
  mit  leidenschaftlichen  Anklageartikeln  wegen  haarsträubender ­
  „Mißgriffe"  sittenpolizeilicher  Organe.  Abermals  ist
wieder  irgend  eine  anständige  Frau  in  den  schwarzen  Verdacht,
gewerbsmäßig  der  Unzucht  z'u  frönen,  gefallen.  Erst  mit  der  Beseitigung ­
  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  werden  die  Klagen  über
derartige  Mißgriffe  der  Sittenpolizei  verstummen.
Wir  können  hier  unmöglich  das  lange,  lange  Sündenregister
der  Sittenpolizeiorgane  aller  Länder  vortragen.  Im  autokratischen
Rußland  wie  in  der  republikanischen  Schweiz,  in  der  alten  wie  in
der  neuen  Welt,  überall  ertönt  der  gleiche  Entrüstungsschrei  über
Uebergriffe  der  Sittenpolizei.  Und  was  beweist  jener  gemeinsame
Schrei  aus  aller  Herren  Länder  anders,  als  daß  die  Wurzel  jener
Uebergriffe  selbst  im  sittenpolizeilichcn  System  liege?
Wir  greifen  aus  der  Geschichte  der  Mißgriffe  der  Sittenpolizei
nur  einige  wenige  neuere  Vorkommnisse  heraus.
Im  Jahre  1901  wurde  in  Wien  eine  Französin  unter  dem
Gejohle  der  Menge  von  dem  Polizeiagenten  Neuhofer  mißhandelt,
in  das  Gefängnis  zu  Dirnen  geworfen  und  gewaltsam  ärztlich  untersucht. ­
  Fünf  Interpellationen  provozierte  dieser  Fall  im  Reichsrat.
Im  Jahre  1902  wurden  in  Hamburg  und  Kiel  Damen  unter  dem
Verdachte  der  Prostitution  verhaftet  und  zum  Teil  roh  behandelt.
Diese  Fälle  führten  am  8.  September  zu  einer  riesigen  Demonstrationsversammlung ­
  in  Hamburg,  die  von  den  Mitgliedern  aller
Parteien  besucht  war.
Es  ist  bezeichnend,  daß  ein  in  seinem  ganzen  Denken  konservativ
gerichteter  Mann,  Dr.  Henne  am  Rhhn,  der  mit  fast  fanatischem
Haß  die  Sozialdemokratie  verfolgt,  eine  heftige  Anklageschrift  gegen
die  Sittenpolizei  richten  konnte.  In  seiner  Schrift;  „Die  Gebrechen
und  Sünden  der  Sittenpolizei  aller  Zeiten,  vorzüglich  der  Gegenwart" ­
  läßt  er  einmal  volles  Tageslicht  auf  die  geradezu  ungeheuerlichen ­
  Roheitsakte  der  französischen  und  belgischen  Sittenpolizei
fallen.  Geriebene  Gauner  ahmten  massenhaft  das  brutale  Gebaren
der  Pariser  Sittenpolizei  nach,  nahmen  Liebespaare  fest,  raubten
die  Liebhaber  aus  und  mißbrauchten  die  Mädchen.  Eine  Bande
hat  es  in  500  Fällen  so  getrieben.  „Prostituierte  Dirnen  und
            
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