Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

bezirk  Feuertaxen  festsetzt.  Die  Gewinnung  der  Bodenpreise  aus  den
bebauten  Grundstücken  durch  Subtraktion  des  nach  den  Feuerversicherungstaxen ­
  ermittelten  Gebäudewerts  vom  Kaufpreis  erübrigt  sich  außerdem
dadurch,  daß  es  in  der  ganzen  Gemarkung  kaum  eine  Straße  gibt,  in
der  nicht  noch  Bauplätze  vorhanden  wären.
Ebenfalls  konnten  Zwangsversteigerungen  oder  Konkursverkäufe
wegen  der  oft  unnatürlichen  Preise  keine  Berücksichtigung  finden.  Desgleichen ­
  wurden  Enteignungen  der  Gemeinde,  Verkäufe  von  Masken
und  alle  sonstigen  Verkäufe  außer  Betracht  gelassen,  die  infolge  Herausfallens ­
  aus  dem  Rahmen  der  zur  Zeit  geltenden  Preise  darauf  schließen
ließen,  daß  sie  nicht  den  richtigen  Verkehrswert  ausdrückten;  als  solche
Gründe  wurden  festgestellt  die  erst  nach  langer  Zeit  seit  Vertragsschluß
erfolgte  Auflassung,  Tausch,  Gefälligkeit,  scheinbarer  Kauf  zur  Abrechnung
und  Ausgleichung  gemeinsamer  Geschäfte,  Umsatz  belasteter  bezw.  mit
Rechten  ausgestatteter  Grundstücke.
Dagegen  konnten  die  Verkäufe  von  Eckgrundstücken  berücksichtigt
werden,  weil  die  höhere  Wertschätzung  dadurch  modifiziert  wird,  daß
sich  Privatpersonen  vor  den  erhöhten  Pflasterkosten  scheuen.  Unzweifelhaft ­
  wirken  jedoch  Abrundung  und  Zusammenlegung  preissteigernd.  Da
aber  überhaupt  eine  individuelle  Wertung  nirgend  so  sehr  auftritt  als
auf  dem  Grundstücksmarkt,  waren  die  Verkaufspreise  solcher  Baustellen
in  die  Statistik  aufzunehmen,  zumal  sich  aus  den  Akten  mit  Sicherheit
eine  normale  Über-  oder  Unterwertung  der  Grundstücke  erkennen  ließ.
Die  Verarbeitung  der  für  meine  Zwecke  verwertbaren  Umsätze  in
Grundstücken  geschah  in  der  Gestalt,  daß  man  aus  Kaufpreis  und
Grundstücksgröße  den  ans  den  gm  berechneten  Bodenpreis  gewann.  Um
aus  den  gegebenen  Zahlen  nun  die  richtigen  Folgerungen  zu  ziehen,
d.  h.  die  Bodenpreise  in  richtiger  Weise  festzustellen,  kann  man  zwei
Wege  einschlagen:  entweder  für  die  Durchschnittszahl  das  einfache
arithmetische  Mittel  aus  den  für  die  Flächeneinheit  gefundenen  Werten
oder  das  gewogene  Mittel  anzuwenden.  So  überzeugend  es  wirkt,  den
Preis  für  den  Durchschnitt  der  umgesetzten  Bodenwerte  anzunehmen,
der  nicht  nur  die  erzielten  Einheitspreise  bei  den  einzelnen  Verkäufen
zur  Grundlage  nimmt,  sondern  auch  die  Maße  der  zu  einem  bestimmten
Preise  verkauften  Grundstücke  berücksichtigt,  so  wird  das  gewogene  Mittel
in  diesem  Falle  doch  oft  zu  irrtümlichen  Annahmen  führen.  Denn  kauft
ein  Spekulant  einen  größeren  Block  zu  niedrigem  Preise  und  verkauft
davon  Parzellen  in  demselben  Jahre  teurer,  so  würde,  das  gewogene
Mittel  genommen,  es  den  Anschein  haben,  als  seien  nach  Parzellierung
in  diesem  Jahre  die  Preise  für  den  gm  fast  garnicht  gestiegen,  während
doch  eigentlich  nur  aus  den  zuletzt  verkauften  Parzellen  der  zur  Zeit
geltende  Wert  hervorgeht.  Das  arithmetische  Mittel  gibt  den  äugen-
            
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