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Summenversicherung „Bei Eintritt des Versicherungsfalls ohne
weiteres als vorhanden angenommen wird".
Molden Hauer") definiert die Versicherung als „Für
sorge für einen künftigen, ungewissen und zufällig eintretenden
Bedarf durch Verteilung desselben auf eine Mehrheit von
Wirtschaften.«)
2. Die Theorie (5 o b b t s, die Manes ") „wie eine
Erlösung aus dem Definitionsproblein" empfunden hat, be
deutet eine Verschiebung des Schwerpunktes der Definitions
frage; denn so gewiß der Begriff der Versicherung sich auf
eine wirtschaftliche Eventualität gründet, so sicher hat er nichts
mit der Deckung eines Bedarfs zu tun. So hat die Bedarfs
theorie von Anfang an lebhaften Widerspruch erfahren. 43 * * 46 )
Man hat gewöhnlich darauf hingewiesen, daß der Begriff
des Bedarfs zu weit sei. Ebenso richtig bezeichnet man ihn
(wie W a l l m a n n) als zu eng, da er die Personenversicherung
nicht ganz umfaßt. Wenn SWancs 47 ) bei dem Vermögens
bedarf an einen unmittelbare Verlust, einen Eewinnentgang,
ein Aufhören der Sparfähigkeit, Allsgaben zur Abwehr eines
drohenden Verlustes, den Zwang zu irgend einer Ausgabe
denkt, das Ereignis aber, das den Bedarf hervorruft, sich
bald als ein elementares (Feuer, Hagel, Tod), bald als eine
menschliche Handlung (Fahrlässigkeit, Einbruchdiebstahl), bald
als ein solches des Wirtschaftslebens (Bankrott, Streik, Ar
43 ) a. a. 0. S. 9 und Das Versicherungswesen (Leipzig 1911)
Bd. I S. 10.
u ) Auch Emminghaus (Artikel „Versicherungswesen" im Land-
Wörterbuch der Staatswissenschaften (1911) S. 294 ff.) und Fischer
(Organisation und Verbandsbildung in der Feuerversicherung, Tübingen
1911, S. 22) vertreten die Bedarfstheorie.
46 ) Artikel „Versicherung' im Verstcherungslerikon S. 1421.
4e ) Vgl. Lülße, Die Versicherung als Deckung eines ungewissen
Bedarfs (Zeitschr. f. d. g. Versicherungs-Wissenschaft Bd. 3) S. 552 s.,
Blaschke und v. Mayr in Berichte S. 265f., 256ff., Wallmann a. a.O.
Bd. XU S. 1067, Wörner a. a. 0. S. 24 f., Krosta a. a. 0. S. 74 ff.,
Stephinger a. a. 0. S. 2.
i7 ) Versicherungswesen S. 2.