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.gewerbe, Tabakfabrikation usw., bis auf M. 0.07 und schließlich
Fachzeitungen mit starken Einschlag von kaufmännischen
Angestellten und Beamten unter der Leserschar sogar bis
M. 0.05 im Monat für M. 1000.— im einzelnen Falle herab
zugehen ermöglichen.
Neben der Zusammensetzung des Abonnentenstandes nach
der Berufszugehörigkeit ist von ausschlaggebender Bedeutung
für die Bemessung der Prämienhöhe .die Höhe der Auflage..
Es liegt auf der Hand, daß ein Blatt mit 100000 Abonnenten
in sich selbst einen weitgehenden Gefahrenausgleich bietet,
während ein Blatt von nur geringer Auflage außerordentlichen
Schwankungen im Eisikoverlauf ausgesetzt ist.
Von grundsätzlicher Wichtigkeit für die Beurteilung
des- Eisikos und Bemessung der Prämie ist schließlich die
Frage, ob den Abonnenten der Beitritt zur Versicherung
freigestellt bleibt, in welchem Fall zwei Ausgaben, eine mit
und eine ohne Versicherung bei dem Blatt eingeführt werden
müssen, oder ob ohne weiteres sämtliche Abonnenten versichert
und für sie der Verleger beitragspflichtig ist. Im ersteren
Falle verzichten erfahrungsgemäß die günstigeren Eisiken auf
die Gewährung der Versicherung gegen Entrichtung eines
höheren Abonnementsbeitrages, während die beruflich oder
individuell besonders gefährdeten Eisiken sich zur Versicherung
drängen, Das bei der Abonnenten Versicherung im allgemeinen
vorliegende Durchschnittsrisiko wird dadurch seines günstigen
Teiles beraubt und deshalb erschwert.
Die Bedingungen.
Die bei einem Vergleich mit den Bedingungen der regu
lären Einzel-Unfallversicherung zutage tretenden Besonder
heiten der Bedingungen einer Abonnenten-Unfallversicherung
liegen auf dem gleichen Gebiete, wie wir sie bei der Be
trachtung der Einzelverträge für die Volks-Unfallversicherung
kennen gelernt haben.
Der Versicherungsschutz knüpft an die Voraussetzung
eines zu Eecht bestehenden Abonnements-Vertrages an und
zwar muß das Abonnement mindestens seit einem Monat
ununterbrochen bestanden haben. Es ist damit eine, wenn