Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

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des  Handels  wurde  versucht,  einen  einheitlichen  Prozentsatz  zur
Anerkennung  zu  bringen,  der  auf  sämtliche  Waren  gleichmäßig
zugeschlagen  werden  sollte.  Diesem  Verlangen  konnte  schon  aus
dem  Grunde  nicht  stattgegeben  werden,  weil  offenbar  die  im
Handel  entstehenden  Unkosten  von  dreierlei  Art  sind:
Es  gibt  solche,  die  dein  Werte  nach  entstehen  (W  e  r  t  s  p  e  s  e  n),
und  diese  steigen  und  sinken  genau  prozentual  mit  den  Einkaufspreisen. ­
  Wenn  von  einem  Zentner  durch  Eintrocknen,  Einwiegen
oder  Diebstahl  ein  Pfund  verschwindet,  so  bedeutet  dies  für  den
Handel  immer  den  Verlust  von  1  v.  H.,  gleichviel  ob  der  Zentner
60  Mark  oder  600  Mark  kostet.  Solche  Wertspesen  sind  z.  B.  auch
Vertreterprovisionen,  Zinsen,  Versicherungen,  Taraabzüge,  etwaige
Kreditverluste.  Sie  entstehen  stets  dem  Werte  nach  und  müssen
prozentual  verrechnet  werden.
Ein  anderer  Teil  der  Unkosten  entsteht  aber  keineswegs  dem
Werte,  sondern  einfach  der  Menge  nach  (M  e  n  g  e  n  s  p  e  s  e  n).  Ihn
Prozentual  zu  berechnen,  ist  nicht  zweckmäßig.  Ein  Zentner  kostet
genau  denselben  Fuhrlohn,  ob  es  ein  Zentner  Marmelade  zu
68  Mark  oder  ein  Zentner  Mandeln  etwa  zu  3000  Mark  ist.  Beim
Zentner  Graupen  macht  der  Fuhrlohn  vielleicht  1  v.  H.  —  68  Pf.
ans.  Würde  man  den  Satz  von  1  v.  H.  gemäß  dem  genannten
Vorschlage  auch  auf  die  Mandeln  übertragen,  so  wären  dies
30  Mark.  Eben  solche  Mengenspesen  sind  z.  B.  Lagergeld,  Wiegegeld,
  Frachten  und  ähnliches.
Ein  letzter  Teil  der  Unkosten,  die  allgemeinen  Geschäftsspesen, ­
  entsteht  überhaupt  nicht  gemäß  dem  Werte
der  Waren,  sondern  ist  unabhängig  von  ihm.  Miete,  Beleuchtung, ­
  Heizung  der  Geschäftsräume  müssen  gezahlt  werden,  gleichviel ­
  wie  hoch  der  Umsah  ist.
Soweit  eS  die  widerstreitenden  Interessen  zuließen,  ist  den
berechtigten  Beschwerden  des  Handels  Rechnung  getragen  worden,
wobei  jedoch  die  Rücksicht  auf  die  Verbraucher  nicht  außer  acht
gelassen  werden  konnte.  Eine  Zusammenstellung*)
der  für  das  Wirtschaftsjahr  1917/18  bewilligten  Handelszuschläge
für  Nährmittel,  welche  zu  denjenigen  des  Jahres  1916/17  in  Versi
  Aus  den  „Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen",  Jahrgana
1817  Nr.  23/24,  Seite  238,
            
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