Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Schadenkampagne Zinsausgaben verursachen, die die Zinsgewinne der 
vorhandenen Kapitalvorräte fast völlig verzehren. 
Um an einem praktischen Beispiele die obigen Behauptungen zu 
beweisen, lasse ich die Höhe der Vermögensbestände bei 7 größeren 
Gegenfeitigkeitsgesellschaften (darunter 6 Vorprämien- und Nachschuß 
institute, 1 mit Umlageverfahren) am 1. Januar 1910 und 1. Januar 
1911 folgen und gebe gleichzeitig die Beträge an, die von der Vor 
prämie oder von der Entschädigung im Jahre 1910 dem Reservefonds 
zuflössen. Spezialreserven sind nicht berücksichtigt, bestehen aber nur in 
unbeträchtlicher Höhe. 
Anteile der Gesamt 
beitragsleistung, die 
satzungsgemäß dem 
Reservefonds zu 
fließen 
Mk. 
1 659 983 
Reservefonds am 
1. Januar 1911 
Mk. 
3 280 196 
Anteile der Ent 
schädigungen, die 
satzungsgemäß dem 
Reservefonds zu 
fließen 
Mk. 
1 734 427 
Wenn man nun die außer den besonderen Beiträgen noch sonst satzungs- 
gemäß den Reserven zufließenden Beträge (Zinsen usw.) mit 273539 Mk. mit 
berücksichtigt, so sind 1910 4 591 738 Mk. aus den Reserven entnommen 
worden. Es sind also nicht nur diejenigen Summen zur Verringerung 
der Beitragsleistungen absorbiert, die den Reserven satzungsgemäß zu 
geflossen wären, sondern auch noch 923 769 Mk. darüber hinaus. Ohne 
Heranziehung der Reserven in der oben angegebenen Höhe hätte sich der 
Durchschnittsbeitrag der 7 Gesellschaften um 26 Pf. erhöht und damit 
den Betrag von 2,22 Mk. pro 100 Mk. Versicherungssumme erreicht. 
Bei den einzelnen in Frage kommenden Gesellschaften hätte sich der 
durchschnittliche Prämiensatz, wenn die den Reserven entnommenen Be 
träge durch erhöhte Beitragssorderungen hätten aufgebracht werden müssen, 
zwischen 7 und 37 Pf. erhöht. Erwägt man nun, daß die Durchschnitts 
beiträge einzelner Gegenseitigkeitsgesellschaften 1910 infolge der außer 
ordentlich starken Hagelgefährdung bis zu 2,80 Mk. bereits betrugen, st 
wäre die niedrigste Differenz von 7 Pf. als Prämienaufschlag sehr wohl 
von den Versicherungsnehmern zu tragen gewesen und hätte genügt, um 
eine Reservefondszunahme von ca. 225 000 Mk. pro 1911, also uw 
5,40/o, zu ermöglichen, statt der beträchtlichen Verminderung um 22°/°- 
Aus dem Vorstehenden ist zu ersehen, daß die Frage der Kapital 
anlage für die Hagelversicherung nicht von der Bedeutung ist wie bei 
anderen Versicherungszweigen, vor allem der Lebensversicherung. Das
	        
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