Schadenkampagne Zinsausgaben verursachen, die die Zinsgewinne der
vorhandenen Kapitalvorräte fast völlig verzehren.
Um an einem praktischen Beispiele die obigen Behauptungen zu
beweisen, lasse ich die Höhe der Vermögensbestände bei 7 größeren
Gegenfeitigkeitsgesellschaften (darunter 6 Vorprämien- und Nachschuß
institute, 1 mit Umlageverfahren) am 1. Januar 1910 und 1. Januar
1911 folgen und gebe gleichzeitig die Beträge an, die von der Vor
prämie oder von der Entschädigung im Jahre 1910 dem Reservefonds
zuflössen. Spezialreserven sind nicht berücksichtigt, bestehen aber nur in
unbeträchtlicher Höhe.
Anteile der Gesamt
beitragsleistung, die
satzungsgemäß dem
Reservefonds zu
fließen
Mk.
1 659 983
Reservefonds am
1. Januar 1911
Mk.
3 280 196
Anteile der Ent
schädigungen, die
satzungsgemäß dem
Reservefonds zu
fließen
Mk.
1 734 427
Wenn man nun die außer den besonderen Beiträgen noch sonst satzungs-
gemäß den Reserven zufließenden Beträge (Zinsen usw.) mit 273539 Mk. mit
berücksichtigt, so sind 1910 4 591 738 Mk. aus den Reserven entnommen
worden. Es sind also nicht nur diejenigen Summen zur Verringerung
der Beitragsleistungen absorbiert, die den Reserven satzungsgemäß zu
geflossen wären, sondern auch noch 923 769 Mk. darüber hinaus. Ohne
Heranziehung der Reserven in der oben angegebenen Höhe hätte sich der
Durchschnittsbeitrag der 7 Gesellschaften um 26 Pf. erhöht und damit
den Betrag von 2,22 Mk. pro 100 Mk. Versicherungssumme erreicht.
Bei den einzelnen in Frage kommenden Gesellschaften hätte sich der
durchschnittliche Prämiensatz, wenn die den Reserven entnommenen Be
träge durch erhöhte Beitragssorderungen hätten aufgebracht werden müssen,
zwischen 7 und 37 Pf. erhöht. Erwägt man nun, daß die Durchschnitts
beiträge einzelner Gegenseitigkeitsgesellschaften 1910 infolge der außer
ordentlich starken Hagelgefährdung bis zu 2,80 Mk. bereits betrugen, st
wäre die niedrigste Differenz von 7 Pf. als Prämienaufschlag sehr wohl
von den Versicherungsnehmern zu tragen gewesen und hätte genügt, um
eine Reservefondszunahme von ca. 225 000 Mk. pro 1911, also uw
5,40/o, zu ermöglichen, statt der beträchtlichen Verminderung um 22°/°-
Aus dem Vorstehenden ist zu ersehen, daß die Frage der Kapital
anlage für die Hagelversicherung nicht von der Bedeutung ist wie bei
anderen Versicherungszweigen, vor allem der Lebensversicherung. Das