Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
Beginnen wir die Untersuchung mit der Unfallversicherung. Der 
Privatmann oder der Beamte mit festem Einkommen wird im allgemeinen 
die Mittel, die er zur Bezahlung seiner Unfallversicherung benötigt, 
zweifellos seinem sonstigen Verbrauch entziehen, er würde, wenn er eine 
derartige Versicherung nicht hätte, den Betrag für andere Zwecke aus 
geben, oder eventuell zurücklegen. Es ist kein Zufall, daß in den Kreisen 
der genannten Personengruppen (abgesehen von Beamten in hoch ge 
fährdeten Berufen, insbesondere in solchen ohne hinreichende Pensions- und 
hinreichende Reliktenfürsorge) die Versicherungslust ziemlich gering ist. 
Diese Erscheinung erklärt sich nicht etwa allein aus der verhältnismäßig 
geringeren Gefährdung solcher Personen — einem Moment, dem übrigens ja 
durch die niedrige Tarifierung der genannten Klassen bezüglich Unfall 
versicherung (Einreihung in die niedersten Gefahrenklassen) ohnehin 
Rechnung getragen ist — sondern sie erklärt sich zweifellos zum großen 
Teil auch aus der Unmöglichkeit für den Versicherungsnehmer, den 
Prämienaufwand abzuwälzen. (Selbstverständlich sind auch hier, wie 
ausdrücklich betont sei, andere Möglichkeiten denkbar, so z. B. daß der 
betreffende Beamte seine Einnahmen zu vermehren sucht, etwa durch 
Nebenbeschäftigung, wie schriftstellerische Tätigkeit usw. Aber auch dann 
noch wird es zweifelhaft sein, ob hierbei gerade die Unfallversicherungs- 
Prämie eine irgendwie ausschlaggebende Rolle gespielt hat; für sich allein 
Wohl niemals, höchstens im Zusammenhalt mit anderen finanziellen 
Bedürfnissen. Die UnfallversicherungsPrämie ist eben an sich für einen 
Angehörigen dieser Klassen, wenn die Versicherungssummen ungefähr den 
Verdienstverhältnissen bzw. den Wirkungen eines Unfalls auf die wirt 
schaftlichen Verhältnisse des Betreffenden entsprechend gewählt sind, derart 
niedrig, daß sie für sich allein kaum jemals Anlaß zum Bestreben 
nach Einnahme Vermehrung durch Entfaltung bzw. Steigerung gewinn 
bringender Tätigkeit bei derartigen Versicherungsnehmern geben dürfte.) 
Anders liegt die Sache bei solchen Berufen, deren Angehörige über 
haupt nur solange Einnahme aus dem Berufe ziehen können, als i ie 
se lb st darin tätig sein können oder die wenigstens ganz erhebliche Ein 
buße an Einnahme erleiden, wenn sie vorübergehend oder überhaupt nicht 
mehr persönlich tätig sein können. Bei diesen ist naturgemäß der Anreiz 
sich gegen Unfall zu versichern ohne weiteres vorhanden, und zwar desto intcn- 
siver, je empfindlicher einerseits körperliche Unfallfolgen sich wirtschaftlich 
durch Einnahmeausfall bemerkbar machen würden, je mehr also Tätigkeits 
ausfall gleichbedeutend mit Einnahmeausfall ist, und je größer anderer 
seits nach der Art der Berufstätigkeit die Unfallgefahr ist. Beisp^ ^
	        
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