Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

Für  in  Rückdeckung  genommene  ausländische  Versicherungen  haben
die  deutschen  Gesellschaften  0,46  Mill.  Mark  Schadenzahlungen  geleistet,
die  ausländischen  für  deutsche  0,33  Mill.  Mark.
Während  wir  also  oben  (vgl.  S.  135)  sehen,  daß  der  Unterschied
in  der  wechselseitigen  (Brutto-)  Prämieneinnahme  pro  1909  8 1 la  Mill.  Mark
zugunsten  des  Auslandes  betrug,  beträgt  hier  der  Unterschied  zwischen
den  Schadenzahlungen  des  Auslandes  auf  deutsches  Geschäft  und  denjenigen ­
  Deutschlands  auf  ausländisches  Geschäft  nur  3'/s  Mill.  Mark.
Im  Jahre  1909  find,  wie  wir  gesehen  haben,  deutschen  Versicherten
24,5  Mill.  Mark  an  Vorjahrsschäden  aus  direktem  Geschäft  der  deutschen
Gesellschaften  zugeflossen  (wobei  die  noch  nicht  ausbezahlten,  sondern  zur
Auszahlung  reservierten  Beträge  als  allsbezahlt  betrachtet  werden  sollen),
nämlich  6,6  Millionen  an  Unfallversicherte  und  17,6  an  Haftpflichtversicherte
bzw.  -Verletzte  (der  Rest  trifft  auf  Renten  und  Prämienrückgcwährbeträge).

Es  sind  ferner  (unter  dem  gleichen  Vorbehalt)  den  deutschen  Unfallversicherten ­
  an  Schadenzahlungen  des  Jahres  1909  aus  direktem  Geschäft
zugeflossen  37,4  Millionen  Mark,  wovon  auf  Unfallversicherte  treffen
18.7  Millionen  und  auf  Haftpflichtversicherte  bzw.  Haftpflichtverletzte
14.8  (Rest  auf  Renten  und  Prämienrückgewähr).
Die  ausländischen  Gesellschaften  haben  1909  an  deutsche  Versicherte ­
  bezahlt,  wie  wir  gleichfalls  oben  gesehen  haben,  aus  selbstabgeschlossenen ­
  Versicherungen  an  Vorjahrsschäden  5,4  Millionen,  darunter
an  Un'allversicherte  1,7  Millionen,  an  Haftpflichtversicherte  bzw.  -Verletzte ­
  3,7  Millionen,  und  an  Schadenzahlungen  des  direkten  Geschäfts  aus
1909  selbst  7  Millionen,  worunter  an  Unfallversicherte  4  Millionen,  an
Haftpflichtversicherte  bzw.  -Verletzte  2,6  Millionen.
(In  diesen  Zahlen  stecken  allerdings  vielfach  auch  sogenannte  Regulierungskosten,
  z.  B.  Attest-  und  Prozeßkosten,  denen  aber  eine  ausschlaggebende ­
  Bedeutung  nicht  zukommt,  insbesondere,  wenn,  wie  bei
vorstehender  Darstellung,  der  Einfachheit  halber  runde  Zahlen  gebraucht
werden.)
Diese  Ziffern  lassen  die  bedeutsame  Funktion  der  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  ohne  weiteres  ersehen.  Selbstverständlich ­
  kann  der  Nutzen  der  Versicherung,  worauf  bereits  in  der
Einleitung  zu  dem  vorliegenden  Band  zutreffend  hingewiesen  wurde,  nicht
unter  dem  Gesichtspunkt  betrachtet  werden,  daß  jeder  Versicherte  auch
wieder  etwas  aus  der  Versicherung  erhalten  müßte.  Es  kann  sich  bei
denen,  die  etwas  erhalten,  immer,  der  Natur  der  Versicherung  entsprechend,
            
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