Mewes, Reichsinvalidenversicherung.
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(früher 4, jetzt 5) Lohnklassen gegeben, für welche bisher Wochenbeiträge
Von 14, 20, 24, 30 bzw. 36 Pf. erhoben worden sind. Der Zweck
dieser Einrichtung ist aber naturgemäß nur die Anpassung der Beiträge
an die Leistungsfähigkeit der Versicherten; den verschiedenen hohen Bei
trägen entsprechen die verschieden hohen Rentensätze, die dafür gewährt
werden.
Die Höhe der jährlichen B eitra g seinn ah m en der Ver
sicherungsanstalten ist aus der oben gegebenen Zusammenstellung er
sichtlich. Das Ansteigen der Summen beruht zunächst auf der natür
lichen Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. der Versicherungs-
Pflichtigen Personen. Je nach der Lage der Wirtschaftskonjunktur geht
es schneller oder langsamer — also ungleichmäßig vor sich; eine plan
mäßige Kontrolle der mit Strafbefugnis ausgestatteten Versicherungs
anstalten sorgt dafür, daß möglichst alle versicherungspflichtigen Personen
auch tatsächlich versichert werden, und zwar mit Beiträgen der richtigen
Lohnklasfe x . Die allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne drückt sich in
der steigenden Verwendung von Marken höherer Lohnklassen aus: 1891
und 1892 waren ungefähr der vierte Teil aller geleisteten Wochenbeiträge
Marken der ersten (untersten) Lohnklasse, 1910 nur mehr der elfte Teil.
Auf die fünfte Lohnklasse (für ein Jahresarbeitsverdienst von mehr als
1150 Mk.), die seit 1900 neu eingeführt ist, entfielen 1901 etwa 8 °/o
der geleisteten Wochenbeiträge, 1910 aber deren 23%; und dem
entsprechend ist auch die durchschnittliche Höhe des Wochenbeitrages an
dauernd gestiegen: 1891—1894 erreichte der durchschnittliche Wert
der verwendeten Beiträge bei den Versicherungsanstalten noch nicht 21 Pf.,
1910 betrug er 25,86 Pf., bei den Sonderkassen sogar 32,23, im
Gesamtdurchschnitt aller Versicherungsträger der Invalidenversicherung
aber 26,31 Pf.
Die Reichsversicherungsordnung hat zur Aufbringung der Mittel
für die Hinterbliebenenversicherung die Wochenbeiträge zum Teil erheblich
erhöht, nämlich auf 16, 24, 32, 40 bzw. 48 Pf. Legt man die Zahl
der 1910 verkauften Beitragsmarken zugrunde, so kann man annehmen,
daß die Beitragseinnahme der Versicherungsanstalten allein durch diese
Erhöhung sich um jährlich 60 Mill. Mk. steigern, also im Jahre 1912
mindestens 260 Mill. Mk. betragen wird. Der durchschnittliche Wert-
' In den Jahren 1908 bzw. 1909 sind durch die Beitragskontrolle nicht weniger
als 1332000 Mk. bzw. 1417 000 Mk. an Beiträgen eingebracht worden, die nicht
bezahlt waren, sonst also hinterzogen worden wären. (Festschrift des Rcichsversicherungs-
amts S. 126.)