Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

nähme  der  rechnerischen  Verteilung  ihnen  endgültig  belastet  worden
sind.  Es  sind  nämlich  tut  Jahre  1910  an  Renten  (in  1000  Mk.)

bewilligt  (nach
Abzug  der
Reichszuschüsse)

dagegen
endgültig
belastet

also  Entlastung ­
  (—)  bzw.
Mehrbelastung ­
  (+)

I.  überwiegend  landwirtschaftlich

e  Versicherungsanstalten:

a)  Ostpreußen

4  222

2  646

—  1576

b)  Westpreußen

2  779

1894

—  883

c)  Posen

2  721

2102

—  619

d)  Niederbayern

1346

860

—  486

II.  mehr  industrielle  Versicherungsanstalten:

a)  Westfalen

4  085

5190

+  1105

b)  Rheinprovinz

10  454

11899

+  1445

c)  Königreich  Sachsen  .  .  .

8  510

9  722

4-  1212

d)  Mittelfranken

1279

1428

+  149

III.  rein  gewerbliche  Versicherungsanstalten:

a)  Berlin

4117

5  638

+  1521

b)  Hansestädte

2  025

3167

+  1142

Tatsächlich  sind  also  den  (auch  in  den  Einnahmen)  ungünstiger  gestellten ­
  Anstalten  mit  mehr  ländlichem  Charakter  beträchtliche  Rentenbeträge ­
  von  den  günstiger  situierten  Anstalten  mit  vorwiegend  städtischgewerblichem
  Gepräge  zugeflossen.  Der  Risikoausgleich,  der  bei  einer  allgemeinen ­
  und  einheitlichen  Reichsversicherung  notwendig  auch  zwischen
städtischen  und  ländlichen  Bevölkerungsgruppen  vorgenommen  werden  muß,
sührt  in  finanzieller  Beziehung  zu  einer  bemerkenswerten  Verschiebung
von  Versicherungsgeldern  aus  den  Städten  und  den  gewerblich-kommerziellen
Berufen  nach  dem  Lande.
Über  die  wirkliche  Verteilung  der  Rentenempfänger  auf  die  einzelnen
Berufe  sind  uns  aus  neuerer  Zeit  zusammenfassende  Zahlenangaben  für
die  gesamten  Versicherungsanstalten  und  Sonderkassen  leider  nicht  bekannt.
Rur  für  die  von  1891  —1895  und  von  1896—1899  festgesetzten  Renten
hat  das  Reichsversicherungsamt  die  entsprechenden  Auszählungen  vorgenommen ­
  bzw.  veröffentlicht'.  Hiernach  kommen  von  den  Rentenempfängern ­
  der  beiden  Zählungsabschnitte  (zusaminengerechnet)
37,8  o/o  auf  die  Berufsabteiluug  A  (Landwirtschaft),
43,4  °/o  „  „  „  Ij  (Industrie  usw.),
5  °/o  „  „  „  0  (Handel  usw.),
14,3  °/o  „  „  „  D-G  (freie  Berufe,  Häusl.  Dienstleistungen
usw.).
1  Vgl.  die  Beihefte  zu  den  Amtlichen  Nachrichten  des  Reichsversicherungsamts ­
  1898  und  1903.
            
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