Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

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Gegenüber  den  oben  (S.  186)  mitgeteilten  Zahlen  über  die  Berufszugehörigkeit ­
  der  Versicherten  von  1895  tritt  hier  schon  die  stärkere
Rentenbeteiligung  der  landwirtschaftlichen  Berufsarten  und  die  geringere
Rentenhäufigkeit  in  Gewerbe  und  Handel  deutlich  hervor.  Roch  größer  werden
die  Unterschiede  freilich,  wenn  man  auch  die  (genaueren)  Ergebnisse  der
Berufszählung  von  1907  und  die  dabei  festgestellte  Berufsverteilung  der
Versicherten  zum  Vergleiche  heranzieht.
Das  Schwergewicht  der  Renten  liegt  bei  den  Invalidenrenten.
Ihre  Zahl  steigt  fortdauernd,  allerdings  durchaus  nicht  gleichmäßig,
sondern  offenbar  je  nach  der  Gunst  oder  Ungunst  der  Wirtschaftskonjunktur: ­
  bei  guten  Verdienstverhältnissen  spannt  jeder  halbwegs  Arbeitsfähige ­
  seine  Kräfte  an  und  sucht  Ruhen  daraus  zu  ziehen;  bei  schlechtem
Beschäftigungsstande  mehren  sich  die  Rentenanträge,  und  zwar  sowohl
die  begründeten  —  wie  freilich  auch  die  unbegründeten.  Die  Altersrenten ­
  sind  schon  seit  langem  gegenüber  den  Invalidenrenten  stark  in  den
Hintergrund  getreten.  Das  war  oben  bereits  aus  der  Zahl  der  lausenden ­
  Renten  (S.  193)  zu  erkennen.  Roch  deutlicher  zeigt  es  die  Zahl  der
neubewilligten  Renten:  Es  wurden  neubewilligt  (Invaliden-  und  Krankenrenten ­
  sind  hierbei  zusammengefaßt)  im  Jahre
1895:  55  983  Jnvaliditätsrenten  und
1900:132  394
1905:134  729
1910:126  942
In  den  Altersrenten  scheint  seit  etwa  1906  tatsächlich  der  Beharrungszustand ­
  erreicht  zu  sein,  weil  die  Mehrzahl  der  Versicherten  schon
lange  vor  dem  70.  Jahre  invalide  wird;  die  geringere  Bewilligung  von
Jnvaliditätsrenten  dagegen  hängt  mit  der  an  früherer  Stelle  (S.  191)
schon  angedeuteten  schärferen  Prüfung  der  Rentenanträge  zusammen,  auf
die  in  diesem  Zusammenhange  nicht  näher  eingegangen  werden  kann.
Die  Rentensummen,  die  während  des  20jährigen  Bestehens  der
Invalidenversicherung  in  die  versicherungspflichtigen  Volksschichten  hineingeflossen ­
  sind,  belaufen  sich  auf  1799  Mill.  Mk.  Hiervon  kommen
1332  Mill.  Mk.  auf  Invalidenrenten,  29  Mill.  Mk.  auf  Krankenrenten
und  438  Mill.  Mk.  auf  Altersrenten.  Dabei  muß  man  sich  vergegenwärtigen, ­
  daß  die  gesamten  Versicherungsbeiträge  der  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  bis  Ende  1910:  2740  Mill.  Mk.,  diejenigen  der  Arbeitnehmer ­
  allein  also  höchstens  1370  Mill.  Mk.  betragen  haben.  Über  das
Verhältnis  zwischen  dem  jährlichen  Rentenbetrage  der  Invaliden  und  den

30  144  Altersrenten
19  852
10  692
11612
            
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