Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

1901  rund  193  000  Mk.  gezahlt,
1905  „  636000  „  und
1910  „  1535  000  „
Schließlich  kommt  noch  eine  letzte  Art  der  Versicherungcleistungen
in  Betracht,  die  Jnvalidenhauspslege.  Sie  bemüht  sich,  der  hilflosen ­
  Lage,  in  der  sich  alte  und  kränkliche  Rentenempfänger  trotz  der
Renten  oft  befinden,  zu  steuern,  indem  diesen  Leuten  an  Stelle  der  (abzutretenden) ­
  Rente  eine  angemessene  Naturalverpflegung  gegeben  wird.
Die  Unterbringung  der  Pfleglinge  erfolgt  zum  Teil  in  eigenen  Jnvalidenheimen
  der  Versicherungsanstalten,  zum  Teil  in  anderen  geeigneten  Anstalten ­
  (wie  kleinen  Krankenhäusern  auf  dem  Lande)  oder  auch  in  Familienpflege. ­
  Besondere  Aufmerksamkeit  widmen  die  Versicherungsträger  in
neuester  Zeit  der  Unterbringung  vorgeschrittener  Lungenkranker  in  derartigen ­
  Heimen,  um  die  schwere  Ansteckungsgefahr,  die  gerade  von  diesen
Personen  ausgeht,  zu  beseitigen.  Da  die  Kosten  dieser  Jnvalidenhauspflege
  durch  die  ersparten  Renten  bei  weitem  nicht  gedeckt  zu  werden
Pflegen,  so  haben  die  Versicherungsträger  trotz  des  relativ  noch  geringen
Umfanges  dieser  Tätigkeit  (1910  waren  3410  Personen  in  Jnvalidenhäusern
  und  dergleichen  untergebracht)  nicht  unbeträchtliche  Zuschüsse  zu
leisten.  1910  beliefen  sie  sich  auf  771  000  Mk.,  insgesamt  aber  von  1900
bis  1910  auf  rund  3,7  Millionen.  —
Die  gesamten  Versicherungsleistungen  der  Jnvalidengenannt)

  direkt  an  die  Familie  der  Erkrankten  gezahlt  worden  sind.  Von
den  Gesamtkosten  des  Jahres  1910  sind  5,8  Millionen  von  Krankenkassen ­
  und  anderen  Ersatzpflichtigen  wieder  erstattet  worden.
Hand  in  Hand  mit  dem  Heilverfahren  pflegen  aber  noch  weitere,
sogenannte  „außerordentliche  Leistungen"  zu  gehen,  die  mit  Zustimmung ­
  des  Bundesrates  im  wirtschaftlichen  Interesse  der  Versicherten
oder  Rentenempfänger  aufgewendet  werden  können,  wenn  Versicherungsanstalten ­
  sich  in  günstiger  Vermögenslage  befinden.  Solche  außerordentliche ­
  Leistungen  werden  von  fast  allen  Anstalten  gegeben,  um  den  Angehörigen ­
  der  in  Heilbehandlung  genommenen  Versicherten  eine  höhere
Barunterstützung,  als  gesetzlich  vorgeschrieben,  zu  gewähren.  Man  erleichtert ­
  den  Erkrankten  den  Entschluß,  für  längere  Zeit  in  Heilstätten
zu  gehen,  wenn  sie  ihre  Angehörigen  genügend  versorgt  wissen,  und  sichert
der  Kur  damit  in  der  Regel  auch  einen  günstigeren  Erfolg.  Die  Höhe
der  bisher  gezahlten  außerordentlichen  Leistungen  beläuft  sich  auf
6,6  Mill.  Mk.;  die  Jahressummen  zeigen  ein  rasches  Steigen:  es  wurden
            
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