Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mcwes,  Reichsinvalidenversicherung.

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nur  zum  Teil  vergleichen  lassen,  betrugen  diese  Darlehen  für  gemeinnützige ­
  Veranstaltungen  Ende  1910  noch  rund  753  Mill.  Mk.  (für
Ende  1900  ist  die  Summe  leider  nicht  bekannt).  Da  die  oben  aufgeführten
„Darlehen  gegen  Hypothek  usw."  sowie  die  Sparkasseneinlagen  mit  insgesamt ­
  428  Mill.  Mk.  mit  verschwindenden  Ausnahmen  ganz  für  Wohlsahrtszwecke
  bestimmt  sein  werden,  so  dürften  bte  weiteren  325  Mill.  Mk.
unter  den  Darlehen  an  „Gemeinden,  Kirchengemeinden  usw."  zu  finden
sein,  welche  letzteren  beiden  ja  in  der  Tat  in  zahlreichen  Fällen  Träger
der  betreffenden  Einrichtungen  sind.
Die  Darlehen  für  gemeinnützige  oder  Wohlfahrtszwecke
stellen  zurzeit  ungefähr  die  Hälfte  sämtlicher  festen  Kapitalanlagen
(mit  Ausnahmen  der  eigenen  Grundstücke  und  der  Kassenbestände)  dar.
Von  dem  Gedanken  ausgehend,  daß  die  Ziele  der  Invalidenversicherung
auch  durch  die  Art  der  Vermögensanlage  wirksam  gefördert  werden  können,
haben  die  Versicherungsanstalten  und  die  Sonderkassen  —  besonders  aber
die  ersteren  —  sich  die  Förderung  der  mannigfachsten  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  angelegen  sein  lassen.  Sie  haben  große  Summen  für  die
Erbauung  guter  Arbeiterwohnungen  ausgeliehen,  haben  für  Errichtung
zweckmäßiger  Heilanstalten,  Erholungsheime  und  dergleichen  gesorgt,
Krankenhäuser,  namentlich  auch  in  ländlichen  Gegenden  gefördert,  wo
sonst  die  Entfernungen  die  rechtzeitige  und  gründliche  Krankenbehandlung
erschweren;  Volksbadeanstalteu,  Wasserleitungen,  Kanalisationen  und
andere  Einrichtungen  der  öffentlichen  Gesundheitspflege  sind  mit  Darlehen
der  Invalidenversicherung  geschaffen  worden:  auch  für  die  Hebung  der
Volksbildung  und  für  Erziehungszwecke  (z.  B.  Waisenhäuser,  hauswirtschaftlicheu
  Unterricht  für  Mädchen  der  Arbeiterklassen  und  ähnliches)  sind
ihre  Mittel  nutzbar  gemacht  worden.
Diese  Darlehen  für  Wohlfahrtszwecke  sind  durchweg  ganz  in  den
Bezirken  der  einzelnen  Anstalten  verblieben  und  haben  hier  anregend  und
befruchtend  gewirkt.  Die  Anstalten  mit  großen  ländlichen  Bezirken  haben
daneben  auch  erhebliche  Darlehen  zur  wirtschaftlichen  Hebung  dieser  Bezirke ­
  ausgegeben,  so  für  Wege-  und  Kleinbahnbauten,  für  Aufforstungen,
Ent-  und  Bewässerungsanlagen  usw.  So  waren  bis  Ende  1910  von
den  sämtlichen  Versicheruugsträgern  an  Darlehen  überhaupt  ausgeliehen
worden:
a)  für  Arbeiter-(Familiew)Wohnuugen  301  Mill.  Mk.
I')  „  Hospize,  Ledigenheime,  Herbergen  u.  dgl.  19  „
Übertrag:  320  Mill.  Mk.
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