Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Tie  Statistik  verzeichnet  bei  den  über  13  Millionen  Versicherten
ungefähr  5,2  Millionen  (39,8  auf  100  Mitglieder)  Krankheitsfälle,  die
mit  Erwerbsunfähigkeit  verbunden  waren.  Auf  ein  Mitglied  entfielen
etwas  mehr  als  8  Krankheitstage  mit  Krankengeld  oder  mit  Pflege  in
Krankenanstalten.  Ein  solcher  Krankheitsfall  dauerte  durchschnittlich
20  Tage.  Auf  100  Versicherte  kamen  durchschnittlich  0,71  Sterbefälle.
Im  Jahre  1910  wurden  etwa  6,5  Mill.  Mk.  an  Schwangeren-  und
Schriften  137.  IV.

annähernd  8000  (34,5  v.  H.)  Betriebskrankenkassen,  46  (0,2  v.  H.)  Baukrankenkassen, ­
  mehr  als  800  (3,5  v.  H.)  Jnnungskrankenkassen  und  etwa
l  500  (6,1  v.  H.)  zugelassene  Hilsskassen.
Die  einzelnen  Kassenarten  umfaßten  an  Versicherten:  Die  Gemeindekrankenversicherungen
  über  1,6  Millionen  (12,2  v.  H.),  die  Ortskrankenkassen ­
  mehr  als  6,5  Millionen  (52,3  v.  H.),  die  Betricbskrankenkassen
über  3,2  Millionen  (25,6  v.  H.),  die  Baukrankenkassen  etwa  20  000
(0,1  v.  H.),  die  Jnnungskrankenkassen  ungefähr  300  000  (2,3  v.  H.),  die
Hilfskassen  rund  965  000  (7,5  v.  •£>.).
Die  Reichsversicherungsordnung  bringt  in  bezug  auf  die  äußere
Organisation  die  weitgehendsten  Änderungen.  Die  Gemeindekrankenversicherungen ­
  verschwinden  überhaupt.  Die  beruflich  abgegrenzten  Orts-,
die  Betriebs-  und  Hilfskrankenkassen  (in  der  Reichsversicherungsordnung
Ersatzkassen  genannt)  werden  in  ihrer  Zahl  ganz  erheblich  gemindert.
Die  Jnnungskrankenkassen  werden  nur  wenig  beschränkt.  Als  neue
Kassenart  sind  die  Landkrankenkassen  vorgesehen.  Die  Wirkung  dieser
neuen  gesetzlichen  Bestimmungen  läßt  sich  noch  nicht  absehen.  Es  kann
angenommen  werden,  daß  sich  die  Zahl  der  Ortskrankenkassen  etwa  um
die  Hälfte  verringert.  Von  den  rund  8000  Betriebskrankenkassen  dürften
nahezu  3000  aufgelöst  werden  müssen.  Auch  manche  von  den  kleinen
Jnnungskrankenkassen  werden  schwerlich  in  der  Lage  sein,  den  gesetzlichen
Voraussetzungen  zu  entsprechen.  Die  Zahl  der  Ersatzkassen,  die  den  Bedingungen ­
  des  neuen  Gesetzes  entsprechen,  kann  auf  etwa  150  geschätzt
werden.  Die  Begründung  zum  Entwurf  der  Reichsversicherungsordnung
(S.  118)  schätzt  die  Zahl  der  eingehenden  Kassen  auf  13—15  000.  In
welchem  Umfange  Landkrankenkassen  errichtet  werden,  läßt  sich  nicht  voraussehen, ­
  da  hierüber  feste  Entschließungen  noch  nicht  vorliegen.  Die
Zahl  dieser  Kassen  kann  nicht  hoch  angenommen  werden,  da  in  manchen
Bezirken  des  Reiches  wenig  Neigung  zu  deren  Errichtung  besteht.

Hermann  Halbach,  Reichskrankenversicherung.
            
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