Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

I. Geschäftliche Versicherung. 
Punkt noch nicht erreicht hat, und in absehbarer Zeit auch nicht erreichen 
wird. Man kann dies aus ihrer bisherigen Entwickelung schließen; man 
muß zu dieser Ansicht aber auch bei einem Vergleich mit der Bevölkerungs 
zunahme kommen. Die große Zahl der seit ungefähr dem Jahre 1890 
Geborenen tritt jetzt erst allmählich in das Lebensalter, das für die Ver 
sicherung hauptsächlich in Betracht kommt. Die Zahl der Eheschließungen 
ist, absolut gerechnet, noch in starkem Steigen begriffen, und die Ver 
heiratung und die Vermehrung der Familie bilden ja bekanntlich für 
viele den äußeren Anlaß zur Versicherungsnahme. 
Freilich läßt sich denken, daß die private Lebensversicherung durch 
Schaffung staatlicher Einrichtungen oder durch andere Einflüsse in ihrer 
Entwickelung gehemmt oder gar wesentlich zurückgedrängt wird. Solche 
Befürchtungen hat namentlich die ihrer Ausführung jetzt entgegengehende 
staatliche Angestelltenversicherung erweckt. Man besorgt, daß das Be 
dürfnis der Privatbeamten nach Sicherstellung ihrer eigenen Person und 
ihrer Familie durch die staatliche Versicherung ausreichend gedeckt wird, 
oder daß ihnen die Mittel fehlen werden, die unzureichenden staatlichen 
Leistungen durch Erwerb von Ansprüchen an private Lebensversicherungs 
gesellschaften zu ergänzen. Gewiß wird die Privatversicherung damit rechnen 
müssen, daß ihr Werben in Angestelltenkreisen zeitweilig von geringerem 
Erfolg begleitet sein wird. Aber eine dauernde Benachteiligung ist doch 
unwahrscheinlich. Die Volksversicherung hat trotz der staatlichen Jn- 
validitäts- und Altersversicherung einen erstaunlichen Aufschwung ge 
nommen. Die staatlichen Maßnahmen tragen eben das Verständnis für 
die Bedeutung des Versicherungsschutzes in immer weitere Kreise und 
steigern damit das Bedürfnis, ohne es selbst ausreichend befriedigen zu 
können. Gerade bei der bevorstehenden Privatbeamtenversicherung werden 
— es beruht dies auf technischen Notwendigkeiten und enthält daher 
keinen Vorwurf gegen die Verfasser des Gesetzentwurfs — die vom 
Staate gewährten Leistungen so gering sein, daß sie zur Erhaltung des 
Privatbeamten und seiner Familie im Jnvaliditäts- resp. Todesfall nicht 
ausreichen, und das muß die Versicherten direkt darauf hinweisen, Zusatz 
versicherungen bei privaten Gesellschaften einzugehen. 
Man kann daher auf eine andauernde Steigerung der Zahl der 
Lebensversicherungen, auf ein Eindringen in immer weitere Kreise der 
Bevölkerung hoffen. Aber nicht nur extensiv befindet sich das Bedürfnis 
nach Lebensversicherungsschutz im Wachsen. Auch das Bedürfnis des 
einzelnen Versicherten vergrößert sich offenbar, und das drückt sich nicht 
nur in dem oben erwähnten Abschluß mehrerer Versicherungen derselben
	        
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