I. Geschäftliche Versicherung.
Punkt noch nicht erreicht hat, und in absehbarer Zeit auch nicht erreichen
wird. Man kann dies aus ihrer bisherigen Entwickelung schließen; man
muß zu dieser Ansicht aber auch bei einem Vergleich mit der Bevölkerungs
zunahme kommen. Die große Zahl der seit ungefähr dem Jahre 1890
Geborenen tritt jetzt erst allmählich in das Lebensalter, das für die Ver
sicherung hauptsächlich in Betracht kommt. Die Zahl der Eheschließungen
ist, absolut gerechnet, noch in starkem Steigen begriffen, und die Ver
heiratung und die Vermehrung der Familie bilden ja bekanntlich für
viele den äußeren Anlaß zur Versicherungsnahme.
Freilich läßt sich denken, daß die private Lebensversicherung durch
Schaffung staatlicher Einrichtungen oder durch andere Einflüsse in ihrer
Entwickelung gehemmt oder gar wesentlich zurückgedrängt wird. Solche
Befürchtungen hat namentlich die ihrer Ausführung jetzt entgegengehende
staatliche Angestelltenversicherung erweckt. Man besorgt, daß das Be
dürfnis der Privatbeamten nach Sicherstellung ihrer eigenen Person und
ihrer Familie durch die staatliche Versicherung ausreichend gedeckt wird,
oder daß ihnen die Mittel fehlen werden, die unzureichenden staatlichen
Leistungen durch Erwerb von Ansprüchen an private Lebensversicherungs
gesellschaften zu ergänzen. Gewiß wird die Privatversicherung damit rechnen
müssen, daß ihr Werben in Angestelltenkreisen zeitweilig von geringerem
Erfolg begleitet sein wird. Aber eine dauernde Benachteiligung ist doch
unwahrscheinlich. Die Volksversicherung hat trotz der staatlichen Jn-
validitäts- und Altersversicherung einen erstaunlichen Aufschwung ge
nommen. Die staatlichen Maßnahmen tragen eben das Verständnis für
die Bedeutung des Versicherungsschutzes in immer weitere Kreise und
steigern damit das Bedürfnis, ohne es selbst ausreichend befriedigen zu
können. Gerade bei der bevorstehenden Privatbeamtenversicherung werden
— es beruht dies auf technischen Notwendigkeiten und enthält daher
keinen Vorwurf gegen die Verfasser des Gesetzentwurfs — die vom
Staate gewährten Leistungen so gering sein, daß sie zur Erhaltung des
Privatbeamten und seiner Familie im Jnvaliditäts- resp. Todesfall nicht
ausreichen, und das muß die Versicherten direkt darauf hinweisen, Zusatz
versicherungen bei privaten Gesellschaften einzugehen.
Man kann daher auf eine andauernde Steigerung der Zahl der
Lebensversicherungen, auf ein Eindringen in immer weitere Kreise der
Bevölkerung hoffen. Aber nicht nur extensiv befindet sich das Bedürfnis
nach Lebensversicherungsschutz im Wachsen. Auch das Bedürfnis des
einzelnen Versicherten vergrößert sich offenbar, und das drückt sich nicht
nur in dem oben erwähnten Abschluß mehrerer Versicherungen derselben