Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? 285
darauf noch kaum 1 °/o aus. Da die Aktivitätsdauer mit durchschnittlich
30 Jahren sicher schon zu hoch angenommen ist, so müßte bei An
wendung kaufmännischer Grundsätze von einer genügenden Abschreibung
die Quote dreimal so hoch sein.
Volkswirtschaftlich kann man also von einer Belastung durch soziale
Versicherung durchaus nicht reden, sondern nur von einer besseren Art
der Aufbringung und Verteilung der Lebenskosten. Diese kann nicht
nur noch viel weiter getrieben werden, sondern m u ß es auch; allerdings
mit dem Vorbehalte, daß noch viel wichtiger als die Sorge für die
Arbeitsunfähigen der Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit ist. Verlängerung
des Lebens und der Arbeitskraft, Erhöhung der Leistungsfähigkeit in
Gegenwart und Zukunft ist die erste Forderung der Sozialpolitik. Und
die wichtigste Aufgabe der Versicherung ist nicht die Zahlung der Renten,
sondern die Vorbeugung vor einer Rentenbedürftigkeit. Die ärztliche
Untersuchung und rechtzeitige Behandlung ist volkswirtschaftlich viel
wichtiger als das Krankengeld, das vorbeugende Heilverfahren der Landes
Versicherungsanstalten das allerwichtigste Stück unserer Invaliden
versicherung. Die Wirkung dieser rationellen Geldaufwendungen muß
sich schon sehr bald als Steigerung der Arbeitsdauer, als Erhöhung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Volkes bemerkbar machen.
Wenn Arbeitgeber über eine Belastung sich beschweren, so liegt
diese nur in privatwirtschaftlichem Sinne vor. Es werden ihnen Kosten
zugemutet, die früher von anderer Seite aufgebracht worden sind. Das
Arbeitsverhältnis soll für den mit der Arbeit verbundenen Verbrauch
an Lebensenergie auskommen. Das ist ein richtiger wirtschaftlicher
Gesichtspunkt. Im Gesetze wird den Unternehmern nur die Hälfte der
Kosten zugemutet. Aber auch diese Hälfte darf man nicht als „Aus.
Wendungen" des Arbeitgebers betrachten. Und noch verkehrter ist die
neuerdings sehr beliebte Darstellung der „öffentlichen Lasten" der Unter
nehmungen, welche die Versicherungsbeiträge mit den Steuern zusammen
wirft. Versicherungsbeiträge sind zwar durch öffentliche Gesetze er
zwungen, sie sind aber nicht Lasten zugunsten der Öffentlichkeit, sondern
stehen einerseits mit den Prämien für Feuerversicherung u. dgl. auf
einer Stufe, anderseits mit Arbeitslohn. Sie sind Geschäftsspesen für
das Geschäft. Denn in Wirklichkeit bedeuten sie nichts als eine gesetz
liche Lohnkorrektur, um den Unterhalt der auf Lohn angewiesenen Volks
kreise auch für Zeiten des Lohnausfalles sicherzustellen. Sie sind ein
Teil des Arbeitslohnes, und es hängt ganz von der Konjunktur, von
der Stärke der Organisationen, von der Einsicht der beteiligten Kreise