Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz Potthoff, Wer trügt die Kosten der sozialen Versicherung? 285 
darauf noch kaum 1 °/o aus. Da die Aktivitätsdauer mit durchschnittlich 
30 Jahren sicher schon zu hoch angenommen ist, so müßte bei An 
wendung kaufmännischer Grundsätze von einer genügenden Abschreibung 
die Quote dreimal so hoch sein. 
Volkswirtschaftlich kann man also von einer Belastung durch soziale 
Versicherung durchaus nicht reden, sondern nur von einer besseren Art 
der Aufbringung und Verteilung der Lebenskosten. Diese kann nicht 
nur noch viel weiter getrieben werden, sondern m u ß es auch; allerdings 
mit dem Vorbehalte, daß noch viel wichtiger als die Sorge für die 
Arbeitsunfähigen der Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit ist. Verlängerung 
des Lebens und der Arbeitskraft, Erhöhung der Leistungsfähigkeit in 
Gegenwart und Zukunft ist die erste Forderung der Sozialpolitik. Und 
die wichtigste Aufgabe der Versicherung ist nicht die Zahlung der Renten, 
sondern die Vorbeugung vor einer Rentenbedürftigkeit. Die ärztliche 
Untersuchung und rechtzeitige Behandlung ist volkswirtschaftlich viel 
wichtiger als das Krankengeld, das vorbeugende Heilverfahren der Landes 
Versicherungsanstalten das allerwichtigste Stück unserer Invaliden 
versicherung. Die Wirkung dieser rationellen Geldaufwendungen muß 
sich schon sehr bald als Steigerung der Arbeitsdauer, als Erhöhung der 
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Volkes bemerkbar machen. 
Wenn Arbeitgeber über eine Belastung sich beschweren, so liegt 
diese nur in privatwirtschaftlichem Sinne vor. Es werden ihnen Kosten 
zugemutet, die früher von anderer Seite aufgebracht worden sind. Das 
Arbeitsverhältnis soll für den mit der Arbeit verbundenen Verbrauch 
an Lebensenergie auskommen. Das ist ein richtiger wirtschaftlicher 
Gesichtspunkt. Im Gesetze wird den Unternehmern nur die Hälfte der 
Kosten zugemutet. Aber auch diese Hälfte darf man nicht als „Aus. 
Wendungen" des Arbeitgebers betrachten. Und noch verkehrter ist die 
neuerdings sehr beliebte Darstellung der „öffentlichen Lasten" der Unter 
nehmungen, welche die Versicherungsbeiträge mit den Steuern zusammen 
wirft. Versicherungsbeiträge sind zwar durch öffentliche Gesetze er 
zwungen, sie sind aber nicht Lasten zugunsten der Öffentlichkeit, sondern 
stehen einerseits mit den Prämien für Feuerversicherung u. dgl. auf 
einer Stufe, anderseits mit Arbeitslohn. Sie sind Geschäftsspesen für 
das Geschäft. Denn in Wirklichkeit bedeuten sie nichts als eine gesetz 
liche Lohnkorrektur, um den Unterhalt der auf Lohn angewiesenen Volks 
kreise auch für Zeiten des Lohnausfalles sicherzustellen. Sie sind ein 
Teil des Arbeitslohnes, und es hängt ganz von der Konjunktur, von 
der Stärke der Organisationen, von der Einsicht der beteiligten Kreise
	        
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