Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz  Potthoff,  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?  285

darauf  noch  kaum  1  °/o  aus.  Da  die  Aktivitätsdauer  mit  durchschnittlich
30  Jahren  sicher  schon  zu  hoch  angenommen  ist,  so  müßte  bei  Anwendung ­
  kaufmännischer  Grundsätze  von  einer  genügenden  Abschreibung
die  Quote  dreimal  so  hoch  sein.
Volkswirtschaftlich  kann  man  also  von  einer  Belastung  durch  soziale
Versicherung  durchaus  nicht  reden,  sondern  nur  von  einer  besseren  Art
der  Aufbringung  und  Verteilung  der  Lebenskosten.  Diese  kann  nicht
nur  noch  viel  weiter  getrieben  werden,  sondern  m  u  ß  es  auch;  allerdings
mit  dem  Vorbehalte,  daß  noch  viel  wichtiger  als  die  Sorge  für  die
Arbeitsunfähigen  der  Schutz  gegen  Arbeitsunfähigkeit  ist.  Verlängerung
des  Lebens  und  der  Arbeitskraft,  Erhöhung  der  Leistungsfähigkeit  in
Gegenwart  und  Zukunft  ist  die  erste  Forderung  der  Sozialpolitik.  Und
die  wichtigste  Aufgabe  der  Versicherung  ist  nicht  die  Zahlung  der  Renten,
sondern  die  Vorbeugung  vor  einer  Rentenbedürftigkeit.  Die  ärztliche
Untersuchung  und  rechtzeitige  Behandlung  ist  volkswirtschaftlich  viel
wichtiger  als  das  Krankengeld,  das  vorbeugende  Heilverfahren  der  Landes
Versicherungsanstalten  das  allerwichtigste  Stück  unserer  Invalidenversicherung. ­
  Die  Wirkung  dieser  rationellen  Geldaufwendungen  muß
sich  schon  sehr  bald  als  Steigerung  der  Arbeitsdauer,  als  Erhöhung  der
wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  des  Volkes  bemerkbar  machen.
Wenn  Arbeitgeber  über  eine  Belastung  sich  beschweren,  so  liegt
diese  nur  in  privatwirtschaftlichem  Sinne  vor.  Es  werden  ihnen  Kosten
zugemutet,  die  früher  von  anderer  Seite  aufgebracht  worden  sind.  Das
Arbeitsverhältnis  soll  für  den  mit  der  Arbeit  verbundenen  Verbrauch
an  Lebensenergie  auskommen.  Das  ist  ein  richtiger  wirtschaftlicher
Gesichtspunkt.  Im  Gesetze  wird  den  Unternehmern  nur  die  Hälfte  der
Kosten  zugemutet.  Aber  auch  diese  Hälfte  darf  man  nicht  als  „Aus.
Wendungen"  des  Arbeitgebers  betrachten.  Und  noch  verkehrter  ist  die
neuerdings  sehr  beliebte  Darstellung  der  „öffentlichen  Lasten"  der  Unternehmungen, ­
  welche  die  Versicherungsbeiträge  mit  den  Steuern  zusammenwirft. ­
  Versicherungsbeiträge  sind  zwar  durch  öffentliche  Gesetze  erzwungen, ­
  sie  sind  aber  nicht  Lasten  zugunsten  der  Öffentlichkeit,  sondern
stehen  einerseits  mit  den  Prämien  für  Feuerversicherung  u.  dgl.  auf
einer  Stufe,  anderseits  mit  Arbeitslohn.  Sie  sind  Geschäftsspesen  für
das  Geschäft.  Denn  in  Wirklichkeit  bedeuten  sie  nichts  als  eine  gesetzliche ­
  Lohnkorrektur,  um  den  Unterhalt  der  auf  Lohn  angewiesenen  Volkskreise ­
  auch  für  Zeiten  des  Lohnausfalles  sicherzustellen.  Sie  sind  ein
Teil  des  Arbeitslohnes,  und  es  hängt  ganz  von  der  Konjunktur,  von
der  Stärke  der  Organisationen,  von  der  Einsicht  der  beteiligten  Kreise
            
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