Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

die  Reichsversicherungsanstalt  zu  entrichtenden  Beträge  zu  kürzen,  die
Reichsversicherungsanstalt  aber  zahlt  auf  Antrag  des  versicherten  Angestellten ­
  die  an  dem  Zuschuß  gekürzten  Beträge  an  die  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  aus  den  Arbeitgeberbeiträgen  nach  näherer  Vorschrift  des
§  392  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  weiter.
Anders  als  mit  Versicherungen,  für  die  wiederkehrend  Prämien  zu
entrichten  sind,  verhält  es  sich  mit  Versicherungen  mit  einmaliger  Prämienzahlung ­
  und  mit  Rentenversicherungen,  bei  denen  der  Versicherungsanspruch
durch  einmalige  Zahlung  erworben  wird.  Hier  ist  als  Regel  zu  betrachten,
daß  nicht  der  Arbeitsverdienst  die  Mittel  liefert,  sondern  entweder  schon
vorhandenes  Vermögen  oder  ein  einmaliger  größerer  Einnahmeanfall  durch
Erbschaft,  Schenkung  u.  dgl.  setzen  den  Versicherungsnehmer  in  den  Stand,
Versicherungsschutz  zu  nehmen.
Bedeutung  der  Versicherungsleistung  für  den  Versicherung ­
  s  n  e  h  m  e  r.
Ganz  verschiedenartig  je  nach  den  Umständen  des  Einzelfalls  gestaltet
sich  auch  die  Bedeutung  der  Versicherungsleistung  für  den  Versicherungsnehmer. ­
  Ein  charakteristischer  Unterschied  zwischen  der  gesamten  Schadenversicherung ­
  und  der  Lebensversicherung  besteht  bekanntermaßen  darin,  daß
bei  ersterer  der  Versicherer  nur  dann  zu  leisten  hat,  wenn  ein  Schaden
eingetreten  ist,  zu  dessen  Ausgleichung  die  Versicherung  genommen  ist,
während  bei  der  Lebensversicherung,  wenn  man  von  Kranken-  und  Jnvaliditätsversicherung
  absieht,  die  Leistungen  des  Versicherers  bei  Eintritt
des  im  Vertrage  bestimmten  Ereignisses  oder  zu  den  vereinbarten  Zeitpunkten ­
  fällig  werden,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  dann  ein  besonderer  Bedarf ­
  an  Geldmitteln  wirklich  vorliegt.  Die  Versicherungssummen  gewinnen ­
  daher  in  der  Hand  des  Versicherungsnehmers  im  Einzelfall  eine
ganz  verschiedene,  zahlenmäßig  nicht  erfaßbare  Bedeutung.  Bei  der  Lebensfallversicherung, ­
  die  zu  besonderen  Zwecken  (Aussteuer,  Militärdienst  usw.)
eingegangen  zu  werden  pflegt,  wird  die  Versicherungssumme  in  der  Regel
tatsächlich  zur  Deckung  eines  Bedarfs  an  Geldmitteln,  der  sich  um  die
Zeit  der  Fälligkeit  einstellt,  verwendet  werden.  Das  Gleiche  gilt  für  die
Sterbegeldversicherung,  und  auch  bei  der  Rentenversicherung  ist  anzunehmen,
daß  die  Leistungen  des  Versicherers  vom  Empfänger  verbraucht  werden.
Bei  der  großen  Todesfallversicherung  dagegen  fehlt  es  an  Anhaltspunkten
dafür,  ob  die  ausgezahlten  Versicherungssummen  vorzugsweise  kapitalisiert
oder  konsumiert  werden.
Bei  vorzeitiger  Auslösung  einer  Kapitalversicherung  auf  den  Todes-
            
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