Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

R.  Mueller  und  E.  Mittermüllcr,  Lebensversicherung.  59
gepaßt  sind  und  gleichzeitig  eine  möglichst  schnelle  und  sichere  Vermehrung
des  Vermögens  bewirken.  Diesen  Erfordernissen  entsprechen  unter  unseren
heutigen  Verhältnissen  am  besten  die  Hypothekendarlehen.  Spricht  für  sie
die  von  ihnen  gebotene  hohe  Rentabilität  und  Sicherheit,  und  haben  sie  vor
allem  auch  den  Vorzug  vor  den  Wertpapieren,  daß  sie,  nach  sorgfältiger
Prüfung  an  erste  Stelle  gegeben,  im  allgemeinen  Kapitalverluste  ausschließen,
so  bildet  anderseits  ihre  meist  bedungene  längere  Unkündbarkeit  kein  Hindernis
für  ihre  Bevorzugung.  Denn  sie  dienen  zur  Gewährleistung  der  Erfüllung
von  Verpflichtungen,  die  gleichfalls  in  meist  sehr  lange  laufenden  Verträgen
festgelegt  sind.  Außerdem  sind  die  Ablauftermine  der  Hypotheken  auf
die  einzelnen  Jahre  ziemlich  gleichmäßig  verteilt,  so  daß  es  möglich  ist,
aus  zurückfließenden  Hypothekengeldern  Mittel  zur  Bestreitung  der  laufenden ­
  Ausgaben  zu  entnehmen.  Dazu  werden  aber  die  Gesellschaften  nur
selten  genötigt  sein;  denn  bei  dem  wachsenden  Geschäft  mit  alljährlich
steigenden  Einnahmen  ist  es  ihnen  ein  leichtes,  aus  den  laufenden  Einnahmen ­
  die  Schadenzahlungen  und  Kosten  der  Verwaltung  zu  bestreiten.
Aus  diesen  Gründen  erklärt  es  sich,  daß  die  Hypotheken  unter  den
Kapitalanlagen  eine  so  hervorragende  Stelle  einnehmen.
Leider  läßt  sich  auch  bezüglich  der  Hypotheken  eine  Trennung
zwischen  Lebensversicherung  und  einigen  anderen  gleichzeitig  betriebenen
Versicherungszweigen  nicht  vornehmen.  Es  gilt  für  sie  das,  was  bereits
allgemein  für  die  Kapitalanlagen  gesagt  worden  ist.  Auch  die  Hypothekenanlagen, ­
  die  von  den  int  Hauptbetrieb  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungen
abschließenden  Gesellschaften  bewerkstelligt  wurden,  sind  in  den  nachfolgenden ­
  Ausstellungen  enthalten.  Für  die  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung ­
  ist  ebenso  wie  für  die  Lebensversicherung  die  Führung  von
Präinicnreserveregistern  sowie  die  Einreichung  von  Verzeichnissen  der
jährlichen  Neubcleihungen  vorgeschrieben.  In  den  Geschäftsberichten  des
Aufsichtsamts  werden  die  Hypotheken  der  dieser  Vorschrift  unterliegenden
Unternehmungen  gemeinsam  behandelt.  Es  ist  bereits  darauf  hingewiesen
worden,  daß  es  sich  bei  den  Unfall-  und  Haftpflichtversicherungsanstalten
vur  um  verhältnismäßig  geringe  Beträge  handelt.
Der  Bestand  an  Hypotheken  ist  bis  jetzt  zweimal  seitens  des  Kaiserlichen ­
  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung  einer  statistischen  Untersuchung
Unterzogen  worden.  Sie  wurde  jedesmal  aus  die  ins  Prämienreservevegister
  eingetragenen  Hypotheken,  die  sogenannten  Deckungshypotheken,
^schränkt,  anderseits  auf  die  in  Deutschland  arbeitenden  ausländischen
Anstalten  ausgedehnt.  Die  Deckungshypotheken  betrugen  bei  den  inländischen ­
  ein  Prämicnreserveregister  führenden  Versichcrungsunternehmungen,
            
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