Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J. Bonn. 
Bürde, manchmal aber auch die ganze Bürde wird tragen müssen». 
Sir Wilfrid Laurier hat zur Erklärung ausdrücklich darauf hin 
gewiesen, daß an einem Kriege von der Art des Krimkrieges eine 
Teilnahme Kanadas nicht geboten sei. Diese Auffassung kann recht 
lich kaum begründet werden; es sei denn, daß man in dem Verhält 
nis von Kolonie zum Mutterland weder ein Abhängigkeitsverhältnis 
noch eine Teilhaberschaft, sondern nur eine Art Defensivallianz er 
blicken will. Der Versuch eines Tochtervolkes, sich bei einem Kriege 
des Mutterlandes für neutral zu erklären, würde in der Praxis wohl 
nur dann Anerkennung finden, wenn er als Austritt aus der Reichs 
gemeinschaft betrachtet werden würde. 
Die Ungerechtigkeit, die in der Tatsache liegt, daß die Kolonien 
die Folgen der mutterländischen Politik tragen müssen, ohne sie 
beeinflussen zu können, wird dadurch zum Teil wettgemacht, daß die 
Kosten der Reichsverteidigung im wesentlichen dem Mutterlande 
obliegen. Schon das alte Kolonialreich hatte unter dieser Last ge 
seufzt. Es hat zwar die Mitwirkung der Kolonisten in seinen kolo 
nialen Grenzkriegen gewonnen, es hat aber den größten Teil der 
Kosten dem Mutterlande aufbürden müssen. Die jährlichen Auf 
wendungen für das stehende Heer in den nordamerikanischen Ko 
lonien beliefen sich bis 1763 auf 100000 £ im Jahre; sie stiegen von 
da ab auf 320 000 £. Um die Bürde des englischen Steuerzahlers zu 
vermindern — durch die großen Kolonialkriege war die Staatsschuld 
auf 130 000 000 £ angeschwollen —, wurden die Zoll- und Steuer 
gesetze von 1764 und 1765 erlassen, die schließlich zum Abfall der 
amerikanischen Kolonien führten. Die Kolonien weigerten sich, in 
ihren gesetzgebenden Körperschaften Steuern für Reichszwecke zu 
bewilligen; sie empörten sich gegen die Bezahlung von Steuern, die 
ihnen vom Reichsparlament auferlegt wurden, weil sie nicht um ihre 
Bewilligung angegangen worden seien. 
Erst Mitte des 19. Jahrhunderts erneute man den Versuch, einen 
Teil der Verteidigungskosten den Kolonien aufzubürden, vor allem 
seit die Kolonien «Selbstregierung» besaßen. Man ging davon 
aus, daß die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in den Ko 
lonien und die Bestreitung der hierzu nötigen Kosten Sache der Ko 
lonien sei. Man betrachtete dagegen die Verteidigung der Kolonien 
gegen auswärtige zivilisierte Feinde als «Reichsangelegenheit». 
Die Durchführung dieser Gedanken war verhältnismäßig leicht.
	        
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