Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

socgung  aus  unmittelbarer  ätähe  verwiesen  werden  kann,  noch
eine  getrennte  Erfassung  der  Anbauflächen  an
Frühgemüse  im  Gegensatz  zum  Herbst-  und  Wintergemüse.
Letzteres  war  aber  besonders  für  die  Technik  der  Höchstpreisfestsetzung ­
  und  die  Durchführung  der  Lieferungsverträge  von
Wichtigkeit.
Die  Reichsstellu  legte  daher  dem  Staatssekretär  des  Kriegsernährungsamts ­
  im  Frühjahr  1917  nochmals  einen  Antrag  aus
Anordnung  einer  Erhebung  vor,  die  wenigstens  einigermaßen
brauchbare  Unterlagen  hätte  liefern  können.  Sie  hatte  sich  in  der
Erkenntnis  der  Schwierigkeiten,  die  im  Mangel  an  Personal  und
in  der  ohnehin  bestehenden  Überlastung  der  Gemeindebehörden,
denen  schließlich  die  Ausführung  hätte  übertragen  werden  müssen,
lagen,  auf  das  äußerste  Mindestmaß  dessen  beschränkt,  was  sie  für
unbedingt  erforderlich  hielt,  mußte  sich  aber  auch  von  der  Unüurchführbarkeit
  dieser  Erhebungen  in  eingehenden  Beratungen,
die  im  Kriegsernährungsamt  über  ihren  Vorschlag  gepflogen
wurden,  überzeugen  lassen.  Die  für  das  Jahr  1918  in  der  Zeit
vom  6.  Mai  bis  1.  Juni  durchzuführende  Anbauflächenerhebung
  (Verordnung  vom  21.  März  1918,  RGBl.  S.  133)
sieht  eine  getrennte  Erhebung  von  Runkelrüben,  Kohlrüben,  Mohrrüben, ­
  Weißkohl,  sonstigen  Kohlarten,  Zwiebeln  und  allen  sonstigen
Gemüsearten  vor.  Weitere  eingehende  Beratungen  haben  auch
einen  Weg  gezeigt,  wie  wenigstens  ein  einigermaßen  brauchbarer
Überblick  über  den  ga  r  t  e  n  m  ä  ß  i  g  e  n  Gemüsebau
gewonnen  werden  kann.  Eine  bezügliche  Umfrage  unter  Mithilfe
der  statistischen  Landesämter  ist  in  Vorbereitung.  •  Wenn  mitunter
die  Durchführung  einer  Maßnahme  der  Reichsstelle  hier  und  da
im  Lande  auf  Schwierigkeiten  gestoßen  ist,  so  ist  hieran  nicht  zuletzt ­
  der  mangelnde  Überblick  über  die  besonderen  Verhältnisse  der
einzelnen  Erzeuger-  oder  Bedarfsgegenden  Schuld  gewesen,  der
als  eine  Folge  des  Mangels  an  einwandfreien  statistischen  Unterlagen ­
  anzusehen  ist.
Auch  die  Statistik  ü  b  e  r  d  i  e  Preisbewegung  des
Gemüses  versagte  fast  gänzlich.  Nur  wenige  Städte  hatten  dauernd
Preisnotierungen  in  brauchbarem  Umfange  zusammengestellt,  ihre
Vergleichung  scheiterte  überdies  an  den  gänzlich  verschiedenen
Grundlagen,  auf  denen  sie  aufgebaut  waren.
Trotz  aller  dieser  Schwierigkeiten  mußte  —wenn  auch  später,
als  auf  anderen  Gebieten  der  Ernährungswirtschaft  —  die  behördliche ­
  Regelung  eingreifen.  Deutschland  war  Im  Frieden
kein  au  sgesprochen  G  ein  äse  erzeugendes  Land.
            
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