Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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c  bewirtschaftenden  Stelle  käuflich  liefern  und  auf  Abruf  derwn
  mußten.  Gegen  widerstrebende  Besitzer  war  auch  eine  Entgnungs
  Möglichkeit  gegeben.  Die  bewirtschaftenden
Zellen  hatten  alle  Ware,  die  sie  auf  diese  Weise  in  die  Hand  be-Pen,
  an  die  Neichsstelle  zu  melden,  der  das  Bestimmungsrecht
-.ruber  zustand,  ob  und  inwieweit  sie  zum  Frischverbrauche  inner-Ib
  des  Bezirks  der  bewirtschaftenden  Stelle  verwendet  werden
U'fte,  an  verarbeitende  Betriebe  zu  liefern  oder  Bedarfsstellen
anderen  Neichsteilen  zuzuführen  war.
Das  Ergebnis  dieser  Maßnahmen  hat  befriedigt.  Von  der
anächtigung,  diese  Absatzregelung  und  Zwangserfassung  durchführen, ­
  wurde  in  großem  Umfange  in  fast  allen
-eilen  des  Reiches  Gebrauch  g  e  m  a  ch  t.  Für  K  o  h  l  -
!ben  und  Runkelrüben  wurde  sie  schließlich  auf  Andnung
  der  Reichsstelle  überall  eingeführt,  da  hier  große  Änderungen ­
  zur  Deckung  des  Bedarfs  für  das  Heer,  für  die
arnieladenfabrikation  (Runkelrüben  als  Streckungsmittel),  für
Kaffee-Ersatz-Jndustrie,  die  Sauerkrautfabriken  und  schließlich,
eit  Kohlrüben  in  Frage  kommen,  auch  der  großen  Städte,  die
in  frischem  Zustande  als  Gemüse-Ersatz  brauchten,  vorlagen,
sind  auf  diese  Weise  große  Mengen  von  Gemüse  erfaßt  und  in
'^entsprechender  Weise  verteilt  worden.  Die  mit  dieser
-gelang  gegebene  Übersicht  hat  auch  wesentlich  dazu  beigetragen,
e  glatte  Abwickelung  der  Lieferungsverträge  zu  gewährleisten
>d  die  Preisbildung  durch  Zurückdrängung  des  Schleichhandels
beeinflussen.
5.  Das  Wirtschaftsjahr  1918.
Die  Erfahrungen  des  Jahres  1917  haben  gezeigt,  daß  die
kundlagen  der  Bewirtschaftung  durch  die  Neichsstelle  sich  bewährt
ben.  Das  soll  nicht  bedeuten,  daß  sich  der  Verkehr  mit  Gemüse
td  die  Versorgung  der  Bevölkerung  damit  allenthalben  klaglos
sitaltet  hätte.  Bei  den  Schwierigkeiten,  die  dieses  Gebiet  der
ahrungsmittelwirtschaft  bietet,  und  die  sich  mit  der  Dauer  deZ
kieges  naturgemäß  steigern  mußten,  kann  das  erstrebenswerte
-el  der  Arbeit  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  nur  das  sein,
trägliche  Zustände  zu  schaffen.  Es  ist  unmöglich,  daß  jeder  die
'enge  an  Gemüse,  die  er  wünscht,  dasjenige  Gemüse  oder  Gemüfekzeugnis,
  dem  er  den  Vorzug  vor  anderen  gibt,  zu  eineni  an
h  erwünschten  niedrigen  Preise  erhält;  dazu  ist  der  Bedarf  zu
ins  Ungcmessene  gestiegen,  die  Steigerung  der  Erzeugung
ihm,  durch  die  Kriegsverhältnisse  bedingt,  nicht  folgen  können.
            
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