Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

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gewährt. Sie hat daher die in ihrem Schooße gestellten Anträge auf Erhöhung 
der vier ersten Klassen abgelehnt. Der Bezirkskommissar ist zwar der Ansicht, daß 
die erste und zweite Klasse eine kleine Steigerung ertragen könnte, was für die dritte und 
vierte Klasse nicht der Fall sei; er hat sich aber beschieden, daß diese Veränderung 
gegenüber dem Besschlusse der Bezirkskommission unterbleiben müsse, weil die in den 
beiden ersten Klassen liegenden Flächen sehr klein sind, daher ihre höhere Tarifirung 
für das Verhältniß zu den Nachbarkreisen ganz gleichgültig ist und eine Tarifverände- 
rung behufs der Ausgleichung der Schätzungen im Jnnern des Kreises weder von 
der Veranlagungskommission, nuch von einer anderen Seite im Kreise verlangt 
worden ist. 
Im Kreise Guhrau bleibt der Ertrag der Oderniederung ungeachtet der vor- 
geschlagenen Tariferhöhung noch immer auffallend gegen den Ertrag der angrenzen- 
den Niederungen zurück; denn er stellt sich im Wohlauer Kreise auf einen Durch- 
schnitt von 48 Sgr., im Steinauer Kreise auf einen solchen von 47 Sgr., und 
im Guhrauer Kreise auf nur 32 Sgr. Allein dabei darf nicht übersehen werden, 
daß im Kreise Guhrau unverhältnißmäßig mehr Dammbrüche und in Folge dessen 
weit mehr Uebersandungen vorgekommen sind, als in den beiden anderen Kreisen 
und daß also im Inundationsterrain eine erheblich größere Sandfläche mit inbegriffen 
ist, ja daß fast keine Niederungsfeldmark vorkommt, in welcher nicht große Sand- 
flächen liegen. Auch fällt es stark ins Gewicht, daß nach dem allgemeinen Urtheile 
der Veranlagungskommission und der Kreiseingesessenen ein Mißverhältniß zwischen der 
Schätung des Höhe- und Niederungsbodens im Kreise nicht obwaltet und daß also eine 
Veränderung dieses Verhältnisses sehr gewagt sein würde. Im Ganzen steht aber nach 
der Tarifveränderung der Ackerertraz des Guhrauer Kreises mit 38,01 Sgr. für 
den Morgen auf einer Höhe, welche nicht überstiegen werden darf, ohne mit den 
ähnlichen ‘Kreisen des Bezirkes eine Ungleichheit herbeizuführen. 
Von den anderen Kulturen mit Ausnahme der Aecker haben im Breslauer 
Bezirke nur die Wiesen mehrfache Vorschläge zu Tarifveränderungen hervorgerufen. 
In Betreff der Gärt en hat sich allein im Ohlauer Kreise bei der Schätzung das 
Bedürfniß gezeigt, zwischen der zweiten und dritten Klasse zwei neue Klassen zu 
120 und 90 Sgr. einzuschieben, wonach die Bonitirung in Erwartung der nachträg- 
lichen Genehmigung bereits erfolgt ist. Die Bezirkskommission hat sich mit dieser 
ganz unbedenklichen Ergänzung einverstanden erklärt, 
Bei den Wiesen ist Folgendes zu bemerken: 
1. Im Kreise Striegau ist der Durchschnittsertrag für den Morgen Wiese 
mit 123 Sgr., welchem der Ertrag des Kreises Schweidniß mit 90 Sgr. zunächst 
steht, ein so ungewöhnlich hoher, daß die Bezirkskommission daraus einen schlagenden 
Beweis für die schon anderweit beobachtete Uebertreibung der Einschäzung entnom- 
men und die Nothwendigkeit erkannt hat, durch eine Tarifermäßigung hier eine 
starke Remedur eintreten zu lassen. Sie hat deswegen vorgeschlagen, den Tarif der 
ersten bis siebenten Wiesenklasse 
von 210, 180, 150, 120, 90, 60, 39 Sgr. herabzuseßen 
auf 180, 150, 120, 90, 60, 48, 30 » . 
Wenngleich dadurch der Ertrag für den Morgen Wiese von 123 Sgr. auf 
94,46 Sgr. herabsinkt, so ist dieser Vorschlag dennoch als ein zutreffender anzusehen, 
da der Kries Striegau nur wenige Flußwiesen besißt und troßdem in seinem Ertrage 
den Schweidnißer Kreis noch um 44 Sgr. für den Morgen überragen wird. 
2. In den Kreisen Schweidnitß, Nimptsch, Frankenstein und Glatz I. Distrikt 
hat eine vergleichende Revision der Wieseneinschäßungen durch Mitglieder der Bezirks- 
kommission stattgefunden, wobei sich ermittelt hat, daß zwischen den drei erstgenannten 
Kreisen Uebereinstimmung herrscht, im Glager Kreise dagegen die Einschägung in 
der vierten und fünften Wiesenklasse etwas zu niedrig ausgefallen ist, was auch der 
Veranlagungskommissar eingeräumt hat. Die Bezirkskommisssion hat daher vorgeschla- 
gen, im ersten Distrikte des Kreises Glaß den Tarif der vierten und fünften Wiesen- 
klasse von 75, 48 Sgr. zu erhöhen auf 90, 60 Sgr., wodurch sich der Ertrag für 
den Morgen Wiese von 63,9 Sgr. auf 70,83 Sgr. hebt. Dieser Antraa ist zur 
Befürwortung geeignet. 
3. Die Wiesen des Kreises Brieg sind nach der von Anfang an gemachten 
Beobachtung zu niedrig geschäßt worden und haben deshalb einen zu geringen Durch- 
Denkschrift &. Schlesien. 
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