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dies deshalb, weil die Verwandtschaft der Theorie der internationalen
Werte mit dieser neuesten ‚„„wertunbetonten‘“ Theorie infolge der
Einfachheit der Argumentation der letzteren noch augenfälliger
ist, obgleich unser Interdependenz-Problem hier nur in dem Hin-
weis darauf gestreift wird, daß die ‚„wertunbetonte‘“ Theorie der
Voraussetzung freier Konkurrenz nicht bedürfe*).
$ 5. Bemerkungen zur „wertunbetonten‘“ Theorie.
Es genügt, wenn wir uns wiederum nur die prinzipiellen Unter-
schiede zwischen „wertbetonter‘“ (Nutzentheorie) und „wert-
unbetonter‘“ (etwa das Funktionssystem Cassels) Theorie ins
Gedächtnis rufen. Die sachlichen Abweichungen sind minimal,
wie überhaupt zwischen den Systemen der reinen Theorie die
Differenzen vorwiegend auf logischem Gebiet liegen.
Schon unsere bisherigen Untersuchungen zeigen das. Sie
dienen vor allem erst mal einer gewissen ästhetischen Forderung
der Logik, befriedigen das Bedürfnis nach gedanklicher Einheit.
Diesem Bedürfnis war die Nutzentheorie in größerem Umfange
gerecht geworden als das dualistische System der Klassiker. Zahl-
reiche der Erfahrung angenäherte Erscheinungen des Wirtschafts-
lebens konnten in das Ordnungssystem der vom Nutzenprinzip
beherrschten Theorie einbezogen werden. Die Struktur des Er-
kenntnisobjektes erfuhr dadurch eine gewisse Umschichtung, während
die Resultate im einzelnen fast unverändert blieben. Denn die
Nutzentheorie hat an den Ergebnissen der Millschen
Theorie der internationalen Werte wenig auszusetzen
gehabt. Nur eine für die Resultate fast wirkungslos gebliebene
Wendung einer speziellen Problemstellung ins allgemeine kenn-
zeichnet den Fortschritt der Theorie. Die von uns beobachteten
Modifikationen hielten sich in den Grenzen der durch das neue
Prinzip konstituierten logischen Einheit, — offenbar eine Bestäti-
gung für die universale Geltung des angewandten Nutzenprinzips.
Betrachten wir jedoch nunniher die Leistung der von uns
sogenannten ‚‚wertunbetonten‘““ Theorie, so lehrt uns eine kurze
Besinnung auf ihre logische Qualität, daß diese Universalität des
Nutzenprinzips mit einer Fiktion erkauft ist. Denn es ist unschwer
einzusehen, daß die hypothetische Form dieses Prinzips im Sinne
eines „Allpreisgrundes‘“, d. h. im Sinne einer einzigen realen Ur-
1) Vgl. Cassel, a.a. 0. 5. 108,
Weigmann, Internat. Handel.