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XXXV. Glas und Glaswaaren.
T a r i f m ä s sig e Benennung
Tarifirung nicht in Betracht zu ziehen. Können auf
Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereihte Gegenstände
aus Glas ohne Weiteres als Schmuck (z. B. Armbänder,
Halsbänder u. dgl.) verwendet werden, so fallen sie
nicht unter die Position 11c.
(l) Glaswaaren in Verbindung mit anderen gemeinen
Materialien
Anmerkung; Hohlglas mit ordinärer Beflechtung von Weiden,
Binsen, Stroh oder Bohr wird je nach seiner Beschaffenheit
nach Pos. 11«, 6 oder c behandelt.
Vertragsmässig mit Deutschland und Serbien
dieselben Gewichtszölle oder 10”/o v. Werthc.
In der Ausfuhr frei.
S =
Kg.
100
Spanien.
Hohlglas, gemeines oder ordinäres ' 100
Krystallglas und Nachahmungen desselben . . I 100
Tafelglas und Tafelkrystall ! 100
Glas und Krystall mit Quecksilberbelag, sowie i
Brillen und Uhrgläser j 100
Nach dem Handels- und Schifffahrtsvertrag !
zwischen Spanien und Oesterreich-Ungarn vom |
3. Juni 1880: j
Krystall und Krystallnachahmungen aus Glas, so- |
wie Hohlglas von innen versilb. oder vergoldet 100
Anmerkung zu Glas, Art. 10 u. 11: Als im Artikel 10 he- i
griffenes Glas ist zu betrachten: Bonteilten, Damajuanas !
(sehr grosse Korbflaschen) und Flaschen zu Oet, Wein, ]
Droguen, Parfümerien und chemischen Erzeugnissen, inso- :
fern selbe in keiner Weise geschliffen sind. Als zu Ar- I
tikel 11 gehörig: Bouteillen, Schalen, Gläser und andere
Gegenstände des Tafelservice, der Beleuchtung und Verzierung,
sie mögen aus Krystall oder aus weissem oder gefärbtem
Glas bestehen, Glas u. Krystall, welches in sogenannten
Käfigen (jaulas) verpackt eingeht, ist der fixen
Tara der Bestimmung 5 nicht unterworfen.
In der Ausfuhr frei.
allgemeiner
1 1
vertrags-
Dinar! Para
Dinar Para
20 —
Pesetas
17 50
80 —
Schweiz.
Kg. Frk. Kapp.
Fensterglas, gewöhnliches, glatt oder gerippt . 100
„ farbiges j 100
Hohlglas von gewöhnlichem, braunem, schwarzem, j
grünem oder hellgrünem Glase, wie: gewöhn- ,
liehe Weinflaschen, Strohflaschen, Ballons
u. dgl., Glasglocken, gemeine, zum Gebrauclie
in der Gärtnerei 100 1
Glasstangen, gemeine, massive Glasschlanken
und Glaslitzen 100
Falsche Steine 100
Email, roh oder gemahlen 100
Glasplatten zum Belegen von Dächern ... 100
Glaswaaren, gemeine, wie : Glasröhren und Hohlglas
von gemeinem farblosen Glas, ungeschliffen
, nur mit leicht abgeschliffenem
Boden und Bändern, Flaschen mit eingeriebenem
Stöpsel, Glaswaaren von gewöhnlichem,
gepresstem, farblosem oder gefärbtem
Glase, Glasglocken und Cylinder zu
Beleuchtungszwecken von gewöhnlichem farb-Pesetas
09 31
10 —
Frk. Kapp.
50