Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXV,  Glas  und  Glaswaaren.

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28

11

Spiegelrahmen,  die  mit  Spiegeln  zugleich  eingeführt
werden,  unterliegen  im  Allgemeinen  der  Zollgebühr  nach
g  181,  Anm.  2.  Wenn  sie  jedoch  weniger  als  100  Qnadr.-Werschok
  Flächenranm  einnehmen  und  in  einfachen  Holzrahmen ­
  eingeführt  werden,  welche  nicht  ohne  Beschädigung
der  Spiegel  von  denselben  gelöst  werden  können,  wird  von
dem  Oesammtgewichte  der  Rahmen  und  Spiegel  der  Zoll
von  6  Kopeken  wie  nach  §  158,  Punkt  1  erhoben.
In  der  Aiif>fuhr  frei.

Kg.  Dinar  Para

Serbien.
Glas,  gemeines,  nicht  geschliffen,  nicht  gepresst,
nicht  vergoldet,  bemalt  oder  überstrichen
und  ohne  Verbindung  mit  anderen  Materialien:
aj  1.  Fenstertafeln  j.  100
2.  Gefasse  und  sonstige  Gegenstände,  welche  :|
nicht  in  die  Çlasse  der  Kurzwaaren  fallen  ¡  100
feineres,  und  zwar  theilweise  oder  ganz  j
geschliffen,  gepresst,  gefärbt,  bemalt,  vergoldet, ­
  versilbert  oder  überzogen,  jedoch
ohne  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
Tafeln  für  Fenster  oder  Spiegel,  sowie
Gegenstände,  welche  in  die  Classe  der
Kurzwaaren  nicht  gereiht  werden  .  .  .  |  100
cJ  gemeine  oder  feinere  Gefasse  und  andere
Gegenstände,  wenn  selbe  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien  stehen  ,  ausgenommen ­
  Spiegel,  Kurzwaaren  und  jene
Gegenstände,  welche  in  anderen  Ch.ssen
speciell  aufgeführt  erscheinen
(Siehe  Kurzwaaren  Kr.  ül  a  1.  5,  0.)
Spiegel,  eingerahmte,  ausgenommen  Handsjtiegel,
welche  unter  die  Kurzwaaren  fallen  :
nj  in  Bahmen  von  50  Cm.  Länge  .  .  .  .  h  100  60
5;  „  „  über  50  Cm.  lang  |'  100  120
Vertragsm.  mit  Oesterreich-Ungarn  und  Serbien:
Glas:  fO'Glas,  gemeines,  d.  i.  nicht  abgerieben,
nicht  gepresst,  nicht  geschliffen,  nicht
gravirt,  nicht  bornait  und  ohne  Verbindung
mit  anderen  Materialien;
1.  Fenster-  und  Tafelglas,  Hohlglas  in
seiner  natürlichen  Farbe,  rohe  Glasund
  Emailmasse,  Gussplatten  zu  Dach-  i;
und  Bodenbelag,  gerippt  oder  nicht  .  .  100
2.  Hohlglas,  weisses  ^100
h)  Hohlglas  der  Post  a  mit  abgeschliffenen  ■
oder  eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder
Rändern  .  .  j,  100  i|  —
cj  Glas,  geschliffenes,  geätztes,  gravirtes,  ge-  ¡¡
presstes,  gemustertes,  gefärbtes,  vergolde-  i:  ■
tes,  versilbertes,  belegtes,  Glasbehänge  für
Kronleuchter,  Glasknöpfe,  Glaskorallen,  |
Glasperlen,  -Schmelz  und  Glasflüsse  .  .  I'  100  !!  —
Anmerkung:  Ute  an  den  Knöpfen  vorhandenen  ||  jl
Oeaen  oder  Unterlagen,  blos  zur  Befeatiguiig  dienend,  i|  i!
aowie  die  Reibung  der  Glaskorallen.  Glasperlen  und  des  ¡,
Glasschmelzes  auf  Uespinns^den.  lediglich  zum  Zwecke  II
der  leichteren  Verp  ckung  nud  Versendung,  sind  bei  der  !

50

12  50

100

80  —

60  —

Dinar  Para

5  —

12  -
            
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