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VI. Großhändler und Kleinhändler
im deutschen Mittelalter.
Die Anfänge der Großindustrie im deutschen Mittelalter
sind zwar noch nicht allseitig untersucht, aber doch in ihrem Verhältnis
zu dem mittelalterlichen System der gewerblichen Arbeit
schon klar beleuchtet worden. Es läßt sich behaupten, daß wir
von ihnen ein deutliches Bild besißen. Anders steht es mit
der Frage nach der Verbreitung des Großhandels. Hier gehen
die Ansichten noch mehr auseinander; teilweise fehlt es auch
an festen Vorstellungen überhaupt. Eine Erörterung dieses
Problems ist aber um so lohnender, als sie in die Mitte der Wirtschafts-
und Sozialpolitik und den sozialen Aufbau der mittelalterlichen
Stadt führ.
Über einen Punkt kann allerdings kein Zweifel bestehen:
daß es an einem Umsatß von Waren im großen im Mittelalter
nicht gefehlt hat, steht außerhalb aller Diskussion. Wir formulieren
unser Thema spezieller: wir fragen nach der Verbreitung
eines besondern Standes der Großhändler; wir fragen, ob eine
Gruppe von Kaufleuten sich bewußt auf den Großhandel beschränkt
hat.
Nach der Meinung einiger sind nun bereits sehr früh im
Mittelalter Großktaufleute in Menge vorhanden gewesen. Nitzsch
sagt z. B. in seinem 1859 erschienenen Buch „Ministerialität
und Bürgertum im 11. und 12. Jahrhundert" S. 188: u DEr
Begriff des Kaufmanns ist, daß er nur Großhandel treibt.“
Nach ihm bezeichnet der Ausdruck Kaufmann (mercator) der
sehr häufig vorkommt ~ ,in allen Stadtrechten“ den Großhändler
im Gegensat zum Krämer, Gewandschneider und Hökter!).
1) Nitzsch verbindet mit dieser Anschauung seine hofrechtliche
Theorie. Ich gehe auf seine näheren Darlegungen (S. 188993)