landes unter ein öffentliches Recht gehört: ein Recht, an
dem das private Besitzrecht seine Schranken finden und
das dem Volke billige Wohn- und Werkstätten verschaffen
solle.*)
n ?'’w-t Berg erklärte, daß ihn die Verhandlung
belehrt habe, daß der Sinn für praktische Arbeit immer
mehr Anhänger gewinne. Er sei mit diesem Ergebnis
zufrieden und ziehe seinen Entwurf zurück. Er ersuchte
aber den von Damaschke vorgelegten Entwurf durch
eine Kommission nochmals prüfen zu lassen. Es wurde
jedoch beschlossen, sofort in die Beratungen einzutreten.
Formelle änderungen sollten dem Vorstande überlassen
werden. JZch habe dann vorgeschlagen, zuerst den Namen
des Bundes zu ändern. Ich empfahl den Vorschlag Dr.
Wehbergs anzunehmen und den Namen: „B u n d d e r
deuts< en Bo d enr ef o rm e r“ zu wählen. Fabrikdirektor
Richard Lehmann, Paul Knopp und Rechtsanwalt
Eschenbach traten für den Namen: „Bodenrechtsreformer“
ein. Die Mehrheit entschied sich für den von mir
vorgeschlagenen Namen, der im Jahr 1904 in: „Bund
deutscher Bodenreformer“ umgewandelt worden ist.*%*)
Dann hat Damaschke den Entwurf zu einem neuem
Programm vorgelegt, das gegenüber dem von ihm am 20.
März 1898 in unserer Zeitschrift veröffentlichtem erhebliche
Verbesserungen aufwies. Die in seinem erstem Entwurf
enthaltene Trennung des Programms für Stadt
und Land war fortgefallen. Die Verhinderung von Monopolen,
die Forderung eines Wohngesetzes, die Sicherung
der Bauhandwerker und die Unterstützung von
Baugenossfenschaften waren hinzugekommen. Dieser Entwurf
ist angenommen worden. Der Wortlaut des neuen
Programms war folgender:
*) Vergl. S. 178 u. f.
**) Deutsche Volksstimme 1904 S. 192.
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