Full text : Nationale Bodenreform

Dr. Friedrich Na u m a n n (gest. 24. August 1919) hat
in der Hilfe Nr. 15 vom 16. April 1905 bei Besprechung
meiner Abhandlung gesagt, daß ein gewisser Umformungprozeß
 im geistigem Gehalt der Bodenreform vor sich
gehe. Nicht als ob das Wesen der Bodenreform selber
sich änderte, aber die Ausdruckweise wandele sich. Die
allgemeine Theoretisiererei über ein ewiges Anrecht aller
Menschen auf den Mutterboden verschwinde und mache
einer gründlichen Darstellung der Wirklichkeit und ihrer
Nöte Platz. In der Bodenreform hätten die Revisionisten
über die Theoretiker gesiegt. Mit der Herausgabe der
Vierteljahresschrift erhebe sich die Bodenreform zur Höhe
einer Bewegung, die es wage, einen wissenschaftlich durchgearbeiteten
 Hintergrund zu besitzen.
Naumann hat gefunden, daß die von mir gewonnenen
Zahlen typisch seien. Es bestehe große Wahrscheinlichkeit,
daß nicht nur bei mir, sondern überhaupt die Entwicklung
so verlaufe, daß die schneller steigenden Einkommen der
Geschäftbeamten und des Unternehmers die Erhöhung
der Mieten ohne besondere Schwierigkeiten überwinden,
daß aber der Arbeiter bei langsam steigendem Einkommen
einen immer höheren Bruchteil seiner Arbeit auf die
Wohnung verwenden müsssse. Der Aufstieg der Löhne an
sich sei solange eine Sache von zweifelhaftem Werte, als
es dem Grund- und Hausbesitzertum gelinge, sich in den
Besitz der Lohnerhöhung zu setzen. Neben der Lohnbewegung
 müsse eine bo d enr e former i sch e Tätigkeit einhergehen.
 Bemerkensert fand er, daß die Summen des
Aufwandes für Mieten und für direkte Steuern zusammen
 für alle drei Gruppen gleich hoch seien. Beides zusammen
 habe bei den Arbeitern 16,99 v. H., bei den Beamten
 17,07 v. H. und beim Unternehmer 17,42 v. H. betragen.
 Die Steuerkraft der Arbeiter und Beamten
werde dadurch lahm gelegt, daß sie unter der Privatsteuer
 der steigenden Bodenrente leiden. Der Grund-:30)0


            
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