Full text : Nationale Bodenreform

s<he Kriegteilnehmer einen Anspruch auf eine
Heimstätte im Reich oder in seinen Kolonien haben. Ein
wesentlich abgeschwächter Entwurf eines Reichsgesetes,
worin nur noch eine Förderung der Heimstättenausgabe
von reichswegen verlangt worden ist, ist im November
1915 veröffentlicht worden. Die Unterscheidung zwischen
Wohn- und Wirtschaftheimstätten, das wichtige
He imfallrecht bei Mißbrauch, Nichtbenutzung oder
Veräußerung, die Beschränkung der V er s< ul dung
und der Schutz gegen Zw an g v erste ig erung e n
waren schon in diesen Vorschlägen enthalten. Ebenso der
Anspruch, daß jeder Bewerber 10 v. H. der Kosten selbst
aufbringen sollte. Der Grund und Boden sollte den Bewerbern
 gegen eine an erster Stelle im Grundbuch eingetragene
 Rentenforderung überlassen werden. Die Baukosten
 sollten bis zur Höhe von 90 v. H. von den Darlehnkassen
 gewährt werden, die zu diesem Zweck bis zu 500
Millionen Mark Darlehnkassenscheine ausgeben sollten.*)
Daß diese Summe nicht entfernt ausreichte, Heimstätten
in dem geplantem Umfange zu errichten, war unschwer
zu erkennen.
Damaschke hat als Vorsitender des Hauptausschusses
eine umfassende Agitation für die Kriegerheimstätten eingeleitet.
 Er hat überall Vorträge gehalten und es ist ihm
gelungen, den Großherzog von H e ss e n und seine Gemahlin,
 den Herzog und die Herzogin von Brauns
 < w ei g, den Prinzen Heinrich und im Dezember
1917 auch unsere Heerführer im Großem Hauptquartier
durch Vorträge für die Sache zu gewinnen. Beide haben
ihr Einverständnis mit den Vorschlägen des Hauptausschusses
 in Briefen an Damaschke ausgesprochen. In dem
Schreiben des Generalfeldmarschalls Paul von H in d e nb
 u r g vom 16. Dezember 1917 hieß es:
ils E: ") Hshchuh der Bodenreform 1915 S. 137 u. 307. Zeitschrift Bodenreform

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