Full text: Nationale Bodenreform

mäßigen Bebauung noch nicht ergriffenem Au ß enge - 
b i et soll in Zukunft nur die Bauklasse I mit zwe i 
Vollgeschossen zugelassen werden. Es darf nur ein zehn- 
tel der Fläche des Grundstücks bebaut werden. Für jede 
Wohnung wird in diesem Gebiet eine Grunöstückgröße 
von 500 am verlangt. Ein großer Teil des Stadtgebietes 
ist damit dem Kleinhause mit Garten vorbehalten wor- 
den. Das dichter besiedelte Ba u g e bi et umfaßt die 
Bauklassssen Il bis V mit zwei bis fünf Geschossen und 
einer Ausnutzung des Bodens von zwei bis sechs zehnteln. 
In Hinterhäusern und Seitenflügeln dürfen selbständige 
Wohnungen nicht mehr untergebracht werden. Für Ein- 
familienhäuser, Kleinhäuser, Holzhäuser und Wohnlau- 
ben sind Erleichterungen vorgesehen. Für räumlich be- 
grenzte Teile im Gebiet der offenen und geschlossenen 
Baumweise können Reihenhäuser mit einheitlicher vor- 
derer und hinterer Fluchtlinie angeordnet werden. Da- 
gegen ist innerhalb der alten Stadtmauern für Geschäft- 
häuser und Hotels eine Bebauung von sieben zehnteln 
der Bodenfläche gestattet worden. Ebenso das aufsetzen 
eines weiteren Hauptgeschosses. Darüber hinaus kann 
noch ein aufgebautes Dachgeschoß oder ein zurückgesetztes 
Geschoß zugelassen werden. 
Man kann verschiedener Meinung darüber sein, ob 
diese Zugeständnisse an den Erwerbsinn notwendig ge- 
wesen sind. Jm ganzem sind aber in der neuen Bauord- 
nung, die anderen Städten als Vorbild dienen soll, die 
Wünsche erfüllt worden, die der Berliner Polizeipräsi- 
dent v. Richthofen mir vor drei Jahrzehnten als aus- 
sichtlos bezeichnet hatte. Was Adolf Wagner über die Zu- 
wachssteuer gesagt hat, trifft auch hier zu: „Gut Ding 
will Weile haben.“ Die Meinung, daß Baubeschränkun- 
gen die Mieten erhöhen müsssen, ist inzwischen als Schlag- 
wort erwiesen worden. Die größere Ausnutzung des 
Baugeländes durch Hochbauten kommt nicht den Mietern 
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