walten lassen. Da alle zukünftigen Wertsteigerungen der Stadtgemeinde
gesichert sind, so kann sie in der Gegenwart eine schnelle
und zweckmäßige Bebauung durch eine sehr niedrige Pachtrate für
die erste Periode fördern.
Die Hauptsache ist, daß in allen Fällen die Bodenwertsteigerung
der Gemeinschaft und nicht einzelnen vom Glück begünstigten Spekulanten
zukomme. Wie riesig diese Wertsteigerung im allgemeinen
ist, dafür können in beinahe allen unseren Städten Beweise gefunden
werden. Mag auch manchmal in einzelnen Vierteln eine Wertabnahme
stattfinden, weil neue Stadtteile beliebter werden, der Gesamtboden
ist deswegen doch in allen aufstrebenden Städten im
ständigem raschem steigen.
Schon 1870 hat Professor Adolph W a g n e r darauf hingewiesen,
wie wichtig und gerecht die Zuwendung des durch die Allgemeinheit
geschaffenen Wertzuwachses am städtischem Grund und Boden an
die Gesellschaft sei. Hätte z. B. seit damals Berlin den Zuwachs
der städtischen Grundrente weggesteuert, und die Erträge dieser
Steuer zum Abkauf des Grund und Bodens der Stadt verwandt, so
wäre solcher heute abgezahltes Eigentum der Stadt, die daraus eine
Grundrenten-Einnahme von über 80 Millionen Mark hätte, ein Betrag,
welcher sämtliche städtischen und staatlichen Steuern der Einwohner
Berlins übersteigt. In welcher Weise so riesige Einkünfte
zum Besten der Bürger Verwendung finden könnten, ist wohl unnötig
auszuführen. Auch braucht wohl kaum bemerkt zu werden,
wie viel schöner und gesundheitlicher allmählich die Bebauung der
Städte erfolgen müßte, wenn ihr Boden Gemeineigentum wäre.
Sie würden sich über eine viel größere Fläche ausdehnen, von Gärten
und Parks erfüllt, von breiten, mit Baumalleen besetzten Straßen
durchzogen sein.
Die steigende Grundrente würde in der ihren Boden besitzenden
Stadt eine ewige mit den öffentlichen Bedürfnissen derselben steigende
Einnahmequelle ergeben, weil eben die Befriedigung dieser
Bedürfnisse wie überhaupt jede das Wohl der Städtebewohner fördernde
Maßregel in entsprechenden Grundrentensteigerungen ihren
Ausdruck finden muß. Heute erleben wir das abnorme Beispiel, daß
die Opfer, welche städtische Gemeinwesen in besagter Richtung bringen,
einzelnen Grundeigentümern riesige Vermögen in den Schoß
werfen, während die Stadt selbst infolge dieser Opfer und der durch
sie entstandenen Verschuldung vor dem Bankerott steht (Rom,
Florenz).
Der unterzeichnete Vorstand gestattet sich daher, den Behörden,
in deren Hände das Wohl unserer Stadt gelegt ist, für den Fall
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