wollte er ausgedehnt wissen. Der Meinung Schmollers,
daß nur gänzliche Unkenntnis der Geschichte der Landwirtschaft
verkennen könne, welche fördernde Rolle
die Einführung des privaten Grundbesitzes gespielt habe,
stellte er als Großgrundbesitzer die offenkundige Tatsache
gegenüber, daß wir die Fortschritte der Landwirtschaft
wesentlich den Pächtern verdankten und zwar nicht obgleich,
sondern weil sie Pächter wären (S. 58 u. 59).
Die Behauptung Schmollers, daß die Empfehlung des
physiokratisschen impôt unique ein naiver Rückfall in einen
über hundert Jahre alten, zu unzähligen Malen widerlegten
Irrtum sei, lehnte v. Helldorf ebenfalls ab. Die
Verteidiger des impôt unique wollten eine alleinige
Grundsteuer, weil sie annahmen, daß der Grund und
Boden allein eine Rente gäbe. Er verlange die Beseitigung
des Privateigentums an Grund und Boden
nicht, weil er eine Rente gebe -- er gebe gar
keine Rente ~ sondern weil das Privateigentum an
Grund und Boden ermögliche, einen Teil der Arbeit anderer
sich anzueignen (S. 62). Mit dem Ansiedlunggesets
sei die Landfrage endgültig auch in Deutschland auf die
Tagesordnung gesetzt worden und werde nicht eher verschwinden,
als bis sie eine LöÖsung im Sinne ihrer Freunde
gefunden habe (S. 64). Worte der Anerkennung für unseren
großen ersten Kanzler und das deutsche Königtum
der Hohenzollern schlosssen die lesenswerte Schrift.
Die Land-Liga.
V? erste Schritt zu einem Zusammenschluß der Landreformer
ist am 6. Juni 1886 geschehen. Es hat an
diesem Tage im Brandenburgischem Hause in Berlin eine
Versammlung stattgefunden, die von Mitgliedern des
demokratischen Vereins veranstaltet worden war. An
dieser Versammlung haben außer Michael Flürscheim,
[A