Full text: Leistung und Wert

— Jö0_— 
widerspricht aber einer vernünftigen Auffassung der Bilanz, in die 
angesetzten Preise Mehrwerte einzurechnen und zum Gegenstand 
der Verfügung zu machen, die erst erwartet sind. Die Bilanzvor- 
schriften des $ 40 sind für ein kaufmännisches Unternehmen, welche 
Form es auch haben möge, deswegen unzureichend, weil der Kauf- 
mann das Unternehmen betreibt, um aus ihm einen Ertrag zu er- 
halten, über den er verfügen, den er also gegebenenfalls seinem 
Unternehmen entziehen kann. Dieser Ertrag kann sich nur aus tat- 
sächlich gemachten Geschäften ergeben. Geschäfte, die er am 
Stichtage der Bilanz machen könnte, dürfen dabei nicht in Betracht 
kommen. Um über den Betrag verfügen zu können, muß ihn der 
Kaufmann kennen, und erkennen kann er ihn nur, wenn er seiner 
Bilanz zunächst die Werbungswerte zugrunde legt. Wird dann noch 
eine Feststellung des Vermögens, d. h. desienigen Betrages, zu dem 
der Kaufmann seine Vermögensstücke insgesamt am Stichtage der 
Bilanz verwerten könnte, verlangt, so muß diese Feststellung unab- 
hängig davon erfolgen. Eine besondere Bedeutung wird man diesem 
Augenblicksbilde nicht beilegen können. Die Bilanz des $ 261 gibt 
den Vermögensbegriff auf und geht von den tatsächlich gemachten 
Geschäften aus. Sie würde eine Ertragsbilanz darstellen, wenn sie, 
wie die Höherbewertungen, so auch die Minderbewertungen zu- 
nächst ausschlösse und von den Werbungswerten ausginge, die erst, 
wo nötig, auf dem Wege der Abschreibung auf den neuen Stand ge- 
bracht werden. Vollständig wird die Kapitalbilanz also erst durch 
die vorausgehende Ertragsbilanz. Die regelmäßige Bilanz ist eine 
Jahresabrechnung. Als solche muß sie zuerst das Jahresergebnis 
feststellen und erst im Anschluß daran die Frage beantworten, in- 
wieweit das Ergebnis zur Kapitalerhaltung der Verfügung entzogen 
werden muß. Die Ertragsbilanz läßt sich, wie wir gezeigt haben, 
mit der Kapitalbilanz verbinden. Übrigens auch mit der Bilanz des 
$ 40, wenn außer Abschreibungskonten auch Zuschreibungskonten 
errichtet werden. . Voraussetzung ist, daß die richtige Aussonderung 
der Bestände durch eine zuverlässige Gegenstandsbuchhaltung ge- 
währleistet wird. 
Im weiteren Sinne pflegt man auch diejenigen rechnerischen, 
auf dem Unternehmerkonto ihren Ausdruck findenden Feststel- 
lungen als Bilanzen zu bezeichnen, welche mit der Errichtung und 
der Auflösung eines kaufmännischen Unternehmens zusammen- 
hängen nämlich die Eröffnungsbilanz und die Liquidationsbilanz. 
Die Eröffnungsbilanz. 
Die Buchhaltung als Leistungsaufzeichnung eines kaufmänni- 
schen Unternehmens beginnt naturgemäß mit der grundlegenden 
Leistung, mit der Kapitaleinlage des Unternehmers. Sollten auch 
schon Geschäfte vorausgegangen sein, wie vorsorgliche Anschaf- 
fung von Handelswerten, Aufwand für Gründung und Einrichtung, 
Einzahlung von Geld an Banken, so muß doch die Buchhaltung mit
	        
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