Full text: Leistung und Wert

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Arbeit der Post. Karl Gebhardt läßt von dem Postamt für 
M. 205.— Briefmarken holen. Er erwirbt damit das Recht auf Arbeit 
der Post, bestehend in der Beförderung seiner Briefe und Päckereien 
bis zu diesem Entgelt. 
Postamt, Kassel 04 1. . Haben 
Kar!‘ Gebhardt, Kassel‘. ‘MW Soll 
postalisches Beförderungsrecht 
200 Marken zu 50 Pf. °1.100.— 
200 Marken zu 20 Pf. I 
500 Marken zu 10 Pf. = 
300 Marken zu 5 Pf. E 205:-— 
Karl Gebhardt, Kassel... . Haben 
Postamt. Kassel |... A Soll 
Barı. . M. 205.— 
Steuern, Abgaben. Die Zweckleistungsnahme und Entgelt- 
leistungsgabe kann auch auf Zwang beruhen, wie es bei Steuern und 
anderen öffentlichen Abgaben der Fall ist... Es erscheint auf den 
ersten Blick unmöglich, hier eine Zweckleistung und einen Wert 
derselben herzustellen. Sieht man aber von dem Zwang ab, so wird 
man anerkennen, daß in den Einrichtungen und in dem Rechts- 
schutz, die ein geordnetes Staatswesen seinen handeltreibenden 
Bürgern gewährt, ein Wert liegt, den vermutlich der besonders 
schätzen wird, der seine Geschäfte in einem Staate zu‘ betreiben ge- 
zwungen ist, in dem Willkür, Unordnung und Bestechungswesen 
herrschen. Daher 
Staat oder Gemeinde oder Handelskammer x. Haben 
Karl“ Gebhardt, Kassel HER ER Soll 
Staats-, Gewerbesteuer, Handelskammer- 
beitrag! al far. u. m. nF Mill de 
Karl Gebhardt, Kassel ee Haben 
Staat, Gemeinde, Handelskammer Soll 
Bars Mena 
Steuern, die durch die Ausübung des Handelsgewerbes an sich 
bedingt sind, wie die Gewerbesteuer, gehören zu den Aufwandsaus- 
gaben, sind Werbungswert. Die Einkommensteuer gehört dazu 
nicht, denn sie wird von dem Ertrage, dem Überschusse der Ver- 
wertungsgeschäfte über die verwertenden erhoben. Dies gilt auch 
von der Einkommensteuer der unpersönlichen, der Kapitalgesell- 
schaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haf- 
tung). Einzelne Handelsunternehmungen unterliegen besonderen 
Steuern, wie die Zigarren- und Zigarettenfabriken, Brauereien. 
Diese Steuern können nicht als Aufwandsgeschäfte betrachtet wer- 
den. Der Kaufmann ist hier zum Steuereinnehmer des Staates ge- 
macht und erhebt die Steuer von seinen Abnehmern. Das Gleiche 
findet. statt bei den Abgaben, denen bestimmte Geschäfte unter- 
liegen, Wechsel-, Effekten-, Schlußnotenstempel. Wo der Kauf- 
mann diese Steuern auf eigene Rechnung übernehmen muß, z. B.
	        
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