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zutauschen, erleichtert die Trennung der Wirtschaftsbetriebe nach
verschiedenen Zwecken; zunächst trennt sich die Landwirtschaft
von der Herstellungswirtschaft, dem „Handwerk“. Indem sich also
die Erzeugung der Sachen auf verschiedene Betriebe verteilt, sind
die einzelnen Wirtschaftsträger auf den Austausch ihrer Erzeugnisse
angewiesen.
Dem unmittelbaren Sachentausch haftet aber eine gewisse
Schwerfälligkeit an, die einesteils in den zu tauschenden Sachen
selbst, anderseits darin begründet sein kann, daß Jemand einen Handelswert
abzugeben haben mag, ohne zur selben Zeit einen bestimmten
andern Handelswert nötig zu haben. Dies führte zur Benutzung
eines Zwischentauschmittels. Als solches dienten sehr bald
die Edelmetalle, Silber und Gold, weil sie wenig Raum einnehmen,
selten und dauerhaft sind und weil sie sich leicht teilen und ausmünzen
lassen. Indem für den abgegebenen Handelswert eine entsprechende
Menge des Tauschmittels angenommen wurde, das man
später nach Bedarf zur Erwerbung anderer Handelswerte benützen
konnte, zerfiel der ursprünglich einheitliche Gütertausch in zwei selbständige,
auch zeitlich von einander unabhängige Geschäfte, und das
Zwischentauschmittel wurde zum Gelde, d. h. zum Wertmesser,
zum Zahlungswert. Mit ihm entstand der gewerbsmäßige, Gewinn
suchende Handel, der sich verteilend zwischen Erzeuger und Verbraucher
einschiebt und Handelswerte aufkauft, um sie mit möglichst
großem Nutzen wieder abzusetzen. Um das tun zu können, muß der
Kaufmann Geld zum Kauf besitzen; es tritt der Begriff des Betriebskapitals
in die Erscheinung. Es bildet sich ferner der Begriff der
Geldmacht heraus, die sich auf die Verfügungsmacht über Zahlungswerte
stützt.
Aber die Zahlungswerte sind nichts Selbständiges. Man kann
das Geld nicht essen. Herrührend aus dem Verkauf von Handelswerten
haben die Zahlungswerte nur insofern eine Bedeutung, als
sie sich jederzeit im Wege des Kaufes wieder in Handelswerte umsetzen
lassen. Für den Handelswert gilt das Gesetz von Angebot
und Nachfrage, das seinen Verkaufswert, seinen Preis bestimmt.
Der anzuschaffende Handelswert kann in der Zeit, die seit dem Verkauf
des andern Handelswerts verflossen ist, teurer oder billiger geworden
sein, sein Kauf jetzt mehr oder weniger Zahlungswerte als
damals in Bewegung setzen. Die Zahlungswerte als den Gütertausch
nur vermittelnde Werte haben normalerweise den durch den Handelswert,
für welchen sie im Zwischentausch angenommen wurden,
bestimmten Wert, den sie auch beim Ankauf eines neuen Handelswerts,
womit das eigentliche Tauschgeschäft abschließt, behalten
müssen. Die Menge der in Verkehr befindlichen Zahlungswerte wird
also durch die zum Verkauf gelangenden Handelswerte bestimmt. Zu
diesen gehört auch die entgeltliche Arbeit einschließlich der Unternehmerarbeit,
des Gewinnes. Um dem sich ständig erneuernden Bedarf
von Handelswerten entsprechen zu können, muß eine entsprechende
Menge von Zahlungswerten vorhanden sein.