Full text: Leistung und Wert

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Für die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft be- 
stimmt der 8 122 des Handelsgesetzbuches: „Jeder Gesellschafter 
ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrag von 
vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten 
Kapitalanteiles zu seinen Lasten zu erheben, und soweit es nicht 
zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht, auch die Aus- 
zahlung seines den bezeichneten Betrag übersteigenden Anteils am 
Gewinn des letzten Jahres zu verlangen. Im übrigen ist ein Gesell- 
schafter nicht befugt, ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter 
sein Kapitalkonto zu verringern“. 
Ein Privatkonto kann auch dadurch begründet sein, daß der 
Unternehmer Geld in die Kasse des Unternehmens legt oder in ihr 
I das er dem Kapital, also dem Kapitalkonto, nicht einverleiben 
will...“ 
Gehört das Unternehmen zu den sogenannten Kapitalgesell- 
schaften, wo ein nach außen erkennbares, von den Gesellschaftern 
ohne Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht angreifbares 
Kapital haftet, so treten die Gesellschafter als Gesamtheit dem 
Unternehmen leistend gegenüber. Das Unternehmerkonto wird ein 
Gesellschafter-Kapitalkonto, Aktien-Kapitalkonto der Aktiengesell- 
schaft, Stamm-Kapitalkonto der Gesellschaft mit beschränkter Haf- 
tung. Die unpersönliche Bezeichnung dieser Konten hängt damit 
zusammen, daß sie den dem Gesellschaftsvertrage entsprechenden 
Kapitalgrundstock aufweisen und daß noch weitere (Rücklage-) 
Kapitalkonten bestehen können, wie auch andererseits durch Ver- 
ljuste das tatsächliche Guthaben der Gesellschafter verringert sein 
kann. 
Nicht selten findet bei der Errichtung von Kapitalgesellschaften 
nur eine Teileinzahlung der Geschäftsanteile statt; weitere Ein- 
zahlungen werden später nach Maßgabe des Bedürfnisses eingefor- 
dert. Dies pflegt namentlich der Fall zu sein bei Versicherungs- 
gesellschaften, die der Natur ihres Gewerbes nach. kein großes 
Kapital brauchen und die sich von den Aktionären für den nicht 
gezahlten Teil des Kapitals Solawechsel ausstellen lassen. Diese 
bilden einen Leistungsgegenstand, Zahlungswert, und sind gleich 
der Barzahlung den Aktionären gut zu schreiben. 
Aktien-Kapitalkonto Sn Haben 
Firma) 00 SO aa ; Soll 
10% Bareinzahlung auf das Aktienkapital 
von M:- 1,000,000 A „3 M. 100,000 
90 % Solawechsel der Aktionäre __900,000_ 1,000,000 > 
Eine solche wechselmäßige Haftung pflegt von den Aktionären 
nur in den Ausnahmefällen gefordert zu werden, wo die Forderung 
weiterer Einzahlungen voraussichtlich nicht oder wenigstens erst in 
*) Ein Privat- oder Sonderkonto entsteht, wenn ein Kommanditist ein seine 
vertragliche Einlage übersteigendes Guthaben hat Mit dem Unterschied kann der 
Kommanditist im Kenkursfalle als Gläubiger auftreten.
	        
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